Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum wird absehbar hoch bleiben. Ist die Wohnraumförderung finanziell dafür gerüstet?
Für das aktuelle Förderjahr wurde der garantierte Finanzrahmen von den 1,1 Milliarden Euro des Vorjahres auf jetzt 1,3 Milliarden erhöht. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen. Dafür stehen allein 800 Millionen Euro bereit. Ein weiterer Akzent liegt auf der Modernisierung von bestehenden Wohnungen. Die Konditionen sind besser denn je: In der Mietwohnraumförderung ist das Grunddarlehen um 20 Prozent erhöht worden. Damit wird auch den Baukostensteigerungen Rechnung getragen. Eine weitere Verbesserung gegenüber dem Vorjahr sind erhöhte Tilgungsnachlässe, durch die die Darlehensschuld unmittelbar nach Vollauszahlung reduziert wird.
Haben Fördernehmer des vergangenen Jahres noch die Möglichkeit, an den verbesserten Konditionen zu partizipieren?
Ja, die haben sie durchaus. Auf Grund der weltpolitischen Lage, den damit verbundenen Lieferengpässen und teilweise massiven Preissteigerungen in der Baubranche haben das Bau-Ministerium und die NRW.BANK für Förderfälle aus dem Jahr 2021, die bisher noch nicht von den erhöhten Fördersätzen profitieren konnten, ein sogenanntes Ergänzungsdarlehen für Neubau- und Modernisierungsfälle entwickelt. Die Förderrichtline wurde Anfang August 2022 veröffentlicht. Im Zentrum steht eine mögliche Nachbewilligung von bis zu 20 Prozent des Gesamtdarlehens. Zu den Voraussetzungen gehört der Nachweis über Baukostensteigerungen, die dem besonderen Marktumfeld geschuldet sind.
Auch angesichts der aktuellen Herausforderungen bleibt der Kilmaschutz ein Megathema. Welchen Beitrag kann die Wohnraumförderung hier leisten?
Einerseits kosten energetische Maßnahmen für mehr Klimaschutz auch mehr Geld, andererseits sollen die Mieten auch für Menschen mit kleinem Geldbeutel erschwinglich sein. Daraus entsteht ein Spannungsfeld. Vor diesem Hintergrund gibt es jetzt einen guten Interessensausgleich: Im Neubaubereich gilt seit diesem Sommer in der Wohnraumförderung der Standard Effizienzhaus 55, kurz EH 55.
Diese Häuser verbrauchen nur 55 Prozent der Energie, die ein Normhaus verbraucht.
Richtig, so definiert sich dieser Standard. EH 55 ist mittlerweile verpflichtende Grundvoraussetzung. Investoren bekommen bei Neubauten nur dann eine öffentliche Förderung, wenn sie diese erfüllen. Wer mehr machen will, kann das tun und wird belohnt: Ebenfalls seit diesem Jahr gibt es einen Klimabonus für Maßnahmen, mit denen der Standard EH 40 erreicht wird. Dieser Bonus umfasst ein Zusatzdarlehen in Höhe von 250 Euro pro gefördertem Quadratmeter. Der Hauseigentümer darf die Miete dann etwas erhöhen, weil die Mieter in diesen energetisch besonders ertüchtigten Wohnungen Energie und damit Kosten sparen.