Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts
  • natürliche Personen
  • Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur (DC) entsprechend dem Combined Charging System (CCS)- sowie Megawatt Charging System (MCS)-Ladestandards, die für e-Lkw der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet ist.

Der erforderliche Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme können ebenfalls gefördert werden sowie Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie, wenn sie zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind.

Folgende Aufrufe wurden veröffentlicht:

  • Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für Unternehmen
  • Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Errichtung der Ladeinfrastruktur erfolgt in Deutschland und erfordert einen entsprechenden Netzanschluss.
  • Die Ladeinfrastruktur verfügt über mind. einen fest installierten Ladepunkt mit einer Nennladeleistung von mind. 50 kW (Förderaufruf B) bzw. 100 kW (Förderaufruf C).
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur genügt dem Stand der Technik und den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen.
  • Weitere Anforderungen können sich aus den Förderaufrufen ergeben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: bis zu 500 € pro kW, max. 5 Mio. € pro Antrag
  • Förderdauer: i.d.R. bis zu 3 Jahren

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulierung mit weiteren Zuwendungen (z.B. Landesförderungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Eigenbau
  • Prototyp
  • Reparatur
  • Ersatzbeschaffung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen.

Sie stellen Ihrem Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ).

Im Rahmen des Förderaufrufs B können Sie Ihren Antrag bis zum 07.07.2026 stellen.

Im Rahmen des Förderaufrufs C können Sie Ihren Antrag bis zum 07.07.2026 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.07.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

Tel.: 0 2461 61-4622