Für juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen und Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Fördert die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur für e-LKW der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3
juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts
natürliche Personen
Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur (DC) entsprechend dem Combined Charging System (CCS)- sowie Megawatt Charging System (MCS)-Ladestandards, die für e-Lkw der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet ist.
Der erforderliche Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme können ebenfalls gefördert werden sowie Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie, wenn sie zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind.
Folgende Aufrufe wurden veröffentlicht:
Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für Unternehmen
Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Errichtung der Ladeinfrastruktur erfolgt in Deutschland und erfordert einen entsprechenden Netzanschluss.
Die Ladeinfrastruktur verfügt über mind. einen fest installierten Ladepunkt mit einer Nennladeleistung von mind. 50 kW (Förderaufruf B) bzw. 100 kW (Förderaufruf C).
Die geförderte Ladeinfrastruktur genügt dem Stand der Technik und den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen.
Weitere Anforderungen können sich aus den Förderaufrufen ergeben.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe: bis zu 500 € pro kW, max. 5 Mio. € pro Antrag
Förderdauer: i.d.R. bis zu 3 Jahren
So können Sie die Förderung kombinieren
Eine Kumulierung mit weiteren Zuwendungen (z.B. Landesförderungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Eigenbau
Prototyp
Reparatur
Ersatzbeschaffung
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen.
Sie stellen Ihrem Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ).
Im Rahmen des Förderaufrufs B können Sie Ihren Antrag bis zum 07.07.2026 stellen.
Im Rahmen des Förderaufrufs C können Sie Ihren Antrag bis zum 07.07.2026 stellen.