Wer wird gefördert?

Bei Vorhaben in Deutschland:

  • natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln
    • mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • mit Unternehmenssitz im Ausland
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln

Bei Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie Norwegen und dem Vereinigten Königreich:

  • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union, Norwegen, oder dem Vereinigten Königreich
  • Joint Ventures in der Europäischen Union, Norwegen, oder dem Vereinigten Königreich, mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mind. 25%

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für folgende Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten:

  • Strom- oder Wärmeerzeugung
  • kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen)
  • Speicherung von erneuerbarer Energien

Unterstützt werden Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender bzw. gebrauchter Anlagen.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Erzeugung Strom aus erneuerbaren Energien einschließlich KWK-Anlagen
    • Photovoltaikanlagen
    • CSP-Anlagen (Stromerzeugung durch Solarenergiekonzentration)
    • Windkraftanlagen Onshore/Offshore
    • Anlagen zur Stromerzeugung aus Meeresenergie
    • Wasserkraftanlagen
    • Stromerzeugung ausschließlich aus Biomasse, Biogas oder Biokraftstoffen
  • Erzeugung Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien
    • elektrische Wärmepumpen
    • Solarthermie
    • Geothermieanlagen einschließlich KWK-Anlagen
    • Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbarem Wasserstoff
    • Erzeugung von Wärme/Kälte aus Biomasse, Biogas oder flüssigen Biobrennstoffen einschließlich KWK-Anlagen
  • Energiespeicher für erneuerbare Energien
    • Stromspeicher (inklusive Pumpspeicherwerke mit geschlossenem Kreislauf)
    • Wärmespeicher (inklusive Erdwärmespeicher und Aquiferwärmespeicher)
    • Wasserstoffspeicher (inklusive Umbau bestehender unterirdischer Gasspeicheranlagen)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
  • Bei Contracting-Vorhaben muss die Investition im wirtschaftlichen Risiko des Contracting-Gebers liegen und dieser zugleich Investor und Betreiber der Anlage sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • bis zu 5 Jahre Laufzeit bei 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 7 oder 10 Jahre Laufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre Laufzeit bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren
    • Mindestlaufzeit: 2 Jahre
  • Zinssatz: fest für bis zu 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • für außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • Abruf bis 12 Monate nach Zusage (kann um bis zu 24 Monate verlängert werden)
    • 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Eine Kombination mit einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung (z.B. in Gestalt einer Einspeisevergütung) ist nicht möglich.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen
  • Maßnahmen von Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen unselbstständigen Eigenbetrieben
  • Gebäude und gebäudetechnische Anlagen, die unter die Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamteffizienz von Gebäuden fallen
  • Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 18.06.2026
  • KfW-Information vom 14.04.2026

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0 800 539-9001
Tel.: 0 69 7431-0

Formulare und Merkblätter