Wer wird gefördert?

  • Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrparteienhauses
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, die Mehrparteienhäusern zugeordnet werden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern.

Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:

  • Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Typ 2- oder CCS-Anschluss sowie die dazugehörige technische Ausrüstung
  • Netzanschluss und Installation elektrischer oder anderer Komponenten einschließlich Stromkabeln und Transformatoren, die erforderlich sind, um die Ladeinfrastruktur ans Netz oder an eine lokale Anlage zur Speicherung von Strom anzuschließen
  • zum Aufbau der Ladeinfrastruktur notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder Straßen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie betreiben die Ladeinfrastruktur mit erneuerbarer Energie.
  • Sie errichten die Ladeinfrastruktur in Deutschland.
  • Innerhalb des Umsetzungszeitraums (i.d.R. 3 Jahre) veräußern Sie die geförderte Ladeinfrastruktur nicht, setzen sie nicht außer Betrieb und  bauen sie nicht ab.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben erst nach Bescheidung über den Antrag.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt, max. 300.000 €
  • Förderdauer: i.d.R. max. 3 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur
  • Leasingraten oder Mietkosten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag ab dem 15.04.2026 bis spätestens 10.11.2026 elektronisch bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG. Als Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen können Sie Anträge bis zum 15.10.2026 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main

Tel.: 0 30 26 36 4444