Ökologischer Landbau - Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 3.500 €
  • Für Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV)
  • Fördert die Bio-Zertifizierung für Unternehmen im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung
  • Fördergeber: Bund

Aktuelle Hinweise

Laut Informationen der BLE sind wegen der zurzeit geltenden Restriktionen aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes aktuell keine Bewilligungen in der Förderrichtlinie möglich. Weitere Auskünfte erteilt der Ansprechpartner.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und
  • öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen

der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) einen Zuschuss erhalten zu den Ausgaben, die für eine Bio-Zertifizierung und Kontrolle anfallen. Gefördert werden nur die Ausgaben für den Kontrollbereich der Außer-Haus-Verpflegung in den ersten zwei Jahren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen hat vorher mind. 1 Jahr keinem Kontrollverfahren unterstanden.
  • Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheids haben Sie noch nicht mit der Bio-Zertifizierung begonnen.
  • Sie weisen Ihre Bedürftigkeit im Antrag nach.
  • Sie leisten einen Eigenanteil i.H.v. mind. 20% (Ausnahme: Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden).

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • max. 80% der förderfähigen Gesamtausgaben, max. 2.800 €
    • max. 100% der förderfähigen Gesamtausgaben in Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, max. 3.500 €
  • Förderdauer: 2 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist ausgeschlossen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag können Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Internetseiten der BLE: Förderung der Bio-Zertifizierung von AHV-Unternehmen

Kontakt