Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen - Modernisierung

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 25 oder 30 Jahre
  • Für natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
  • Finanziert die Modernisierung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von mindestens 25% der Darlehen
  • Fördergeber: NRW.BANK; Land

Wer wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen.

Es ist erforderlich, dass sich die Immobilie in Ihrem Eigentum befindet.

Was wird gefördert?

Sie erhalten ein Förderdarlehen für die Modernisierung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot.

Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) beantragen, durch die

  • der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes),
  • Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
  • Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
  • das Wohnumfeld aufgewertet wird,
  • Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.

Sonstige Instandsetzungen sind förderfähig, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.

Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.

Nicht gefördert werden vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze im Sinne des SGB XI.

Die zulässige Miete wird von den entsprechenden Leistungsträgern festgelegt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100%
  • Höchstbetrag: 220.000 €
  • Mindestbetrag: 5.000 €
  • Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung)
  • Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zweckbindung
  • Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a. 
  • Tilgung: 2% p.a.
  • Tilgungsnachlass: 25% des Förderdarlehens
    • Jeweils zusätzlich weitere 5 Prozentpunkte bei:

      • Erreichen des BEG-Standards „Effizienzhaus 85“
      • Erreichen des BEG-Standards „Effizienzhaus 70“
      • Erreichen des BEG-Standards „Effizienzhaus 55“
      • Deckung des Endenergiebedarfs für die Wärmeversorgung (Brauchwasser und Heizung) vollständig durch im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte, erneuerbare Energie (Netto-Null-Standard)
      • ausschließlicher Verwendung ökologischer (nicht mineralölbasierter) Dämmstoffe
      • 30-jähriger Mietpreis- und Belegungsbindung

      → insgesamt bis zu 55 Prozent Tilgungsnachlass

  • Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
  • Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich 
  • Auszahlung: 100%
    • 20% nach Vorlage aller Unterlagen gemäß Auszahlungsverzeichnis, 30% bei Maßnahmenbeginn, 30% bei Fertigstellung der Maßnahmen, 20% nach abschließender Prüfung des Kostennachweises
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Grundbuchliche Sicherung: In Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig
  • Zweckbindung: 25 oder 30 Jahre (=Zeitraum der Zinsbindung)

Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bevor sie einen Antrag stellen muss die Vorplanung mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abgestimmt werden.

Danach stellen Sie den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der  Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.

Neuer Abschnitt

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten: