Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

  • Darlehen bis zu 25 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben
  • Für Luftfahrtunternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt
  • Fördert experimentelle Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in der Luftfahrt
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Als Unternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt können Sie ein Darlehen erhalten zur Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben am Standort Deutschland.

Unterstützt werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in folgenden Bereichen:

  • alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte
  • Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik
  • Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme

Darüber hinaus werden Vorhaben in anderen Innovationsbereichen wie z.B. Lärmreduktion, Digitalisierung oder Aufbau industrieller Kernkompetenzen gefördert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Aktivitäten sind auf den zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet.
  • Ihr Vorhaben ist  mit eigenem Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiko behaftet.
  • Die Entwicklungsergebnisse Ihres Vorhabens weisen einen Technologiereifegrad von Stufe 5 bis Stufe 8 auf und haben eine marktnahe Verwertungsperspektive und einen strategischen Mehrwert für Ihr Unternehmen.
  • Sie erwirtschaften einen Umsatz, der in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der beantragten Förderung steht.
  • Sie führen das Vorhaben in Deutschland durch und die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse ist mit einem nennenswerten Wertschöpfungsanteil in Deutschland oder dem EWR verbunden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen (unbedingt rückzahlbar, bedingt rückzahlbar Kombination aus beiden)
  • Förderumfang:
    • für kleine Unternehmen bis zu 55% der förderfähigen Kosten
    • für mittlere Unternehmen bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für große Unternehmen bis zu 40% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe: max. 25 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

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