Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung [...]

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Flugplatzbetreiber, Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände, Vereine
  • Fördert die Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes im Luftverkehr sowie die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Flugplatzbetreiber
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen
  • Kommunen, Kommunalverbände
  • eingetragene Vereine

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes im Luftverkehr sowie für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Maßnahmen für den Luftverkehr, die eine Bedeutung für die Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr haben
    • Flugplatzbetriebsflächen
    • Flugplatzhochbauten
    • Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte
    • Hindernisfreiheit
    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes
    • Erwerb von Grundstücken
    • Planunterlagen und Gutachten
  • Maßnahmen für den Luftverkehr als Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben, die eine Bedeutung für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien haben
    • Investitionen für innovative Produkte und Verfahren in der Luftfahrt, insbesondere
      die Entwicklung und Erprobung von
      • neuen Optionen und umsetzungsorientierten Strategien für die zukünftige Mobilität von Personen, Gütern oder Luftarbeit, insbesondere Sprühflüge, Fotoflüge, Kontrollflüge und ähnliches
      • neuartigen bzw. optimierten Vernetzungsmöglichkeiten des Luftverkehrs mit anderen Verkehrsträgern

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Flugplatz darf ausschließlich nicht gewerblicher allgemeiner Luftfahrt, einschließlich Segelfluggelände, dienen oder erfüllt alle Voraussetzungen für die Freistellung einer Investitionsbeihilfe von der Anmeldepflicht nach Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
  • Die Maßnahmen sind aus folgenden Gründen erforderlich oder zweckmäßig:
    • verkehrspolitische oder regionalpolitischen Bedeutung
    • Bedeutung für den Umweltschutz
    • Bedeutung für die Flugsicherheit
    • Bedeutung für die Luftsicherheit oder den Flugsport
  • Die Maßnahmen sind mit der zuständigen Bewilligungsbehörde abgestimmt.
  • Die Partner eines Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 65 oder 80% der förderfähigen Ausgaben, bis zu 100% für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Infrastruktur und Ausrüstung, die vorrangig für nicht luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden
  • Maßnahmen an Flugplätzen, deren durchschnittliches jährliches Passagieraufkommen in den letzten 2 Geschäftsjahren mehr als 3 Mio. Passagiere oder deren durchschnittliches jährliches Frachtaufkommen im selben Zeitraum mehr als 200.000 Tonnen betrug
  • Maßnahmen an Flugplätzen, die sich im Umkreis von 100 Kilometern bzw. 60 Minuten Fahrzeit mit Personenkraftwagen, Bus oder Zug von Flugplätzen befinden, von denen aus ein Linienflugverkehr mit mehr als 200.000 Passagieren jährlich betrieben wird
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung. Bei Sitz in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln ist das die Bezirksregierung Düsseldorf, bei Sitz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster ist die Bezirksregierung Münster zuständig.

Soweit es um die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien geht, melden Sie Ihr Fördervorhaben vor Antragstellung formlos per E-Mail oder postalisch bei dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen an. Dort wird je nach Art und Umfang Ihres Fördervorhabens die bewilligende Stelle im Einzelfall festgelegt.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt