Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)
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Zuschüsse bis zu 15 Mio. € für Investitionsvorhaben und abhängig von der Maßnahme für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
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Für natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
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Fördert die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen
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Fördergeber: Bund