Wer wird gefördert?

  • für Investitionsvorhaben: natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Abfertigung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden
  • für FuEuI-Vorhaben: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie in die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen investieren oder dazu forschen.

Gefördert werden folgende Vorhaben zur Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen:

  • Investitionsvorhaben:
    • Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen
    • Investitionen in bodengebundene Systeme zur Versorgung stationärer Luftfahrzeuge mit klimatisierter Luft (PCA Systeme) wie Stationäre Pre-Conditioned Air Systeme (stationäre PCA), Mobile, klimafreundlich betriebene Pre-Conditioned Air Systeme (mobile PCA) und weitere Hilfssysteme
  • Forschungs-/Entwicklungs- und Innovationsvorhaben: Einzel- und Verbundvorhaben für die Bodenstromversorgung und Klimatisierung von Luftfahrzeugen an Flughäfen im Technologiefeld der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik in den Bereichen „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ im Sinne einer „experimentellen Entwicklung“

Welche Voraussetzungen gelten?

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Vorhaben hat grundsätzlich positive Realisierungsaussichten.
  • Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist nachweislich gesichert.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben innerhalb von 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Investitionsvorhaben: max. 15 Mio. €
    • FuEuI-Vorhaben: Begrenzung im Förderbescheid

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für beide Vorhaben werden Förderaufrufe veröffentlicht.

Ihren Antrag bzw. Ihre Projektskizze reichen Sie im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein.

Im Rahmen des 1. Förderaufrufs für Investitionsvorhaben können Sie Ihren Antrag in der Zeit vom 10.02.2026 bis zum 16.06.2026 einreichen.

Im Rahmen des 1. Förderaufrufs für Forschungs-/Entwicklungs- und Innovationsvorhaben können Sie Ihren Antrag in der Zeit vom 10.02.2026 bis zum 27.04.2026 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

 

Kontakt

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Schloßplatz 9
26603 Aurich

Tel.: 0 4941 602-774

Weitere Förderangebote

Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien

Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von Schiffen (BordstromTech-II)

Zuschüsse bis zu 60% für Investitionen in umweltfreundliche Bordstrom- und bis zu 80% für mobile Landstromversorgungssysteme