Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)

  • Zuschüsse bis zu 15 Mio. € für Investitionsvorhaben und abhängig von der Maßnahme für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Für natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • für Investitionsvorhaben: natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Bodenstromversorgung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden
  • für FuEuI-Vorhaben: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie in die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen investieren oder dazu forschen.

Gefördert werden folgende Vorhaben zur Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen:

  • Investitionsvorhaben: Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen
  • Forschungs-/Entwicklungs- und Innovationsvorhaben: Einzel- und Verbundvorhaben für die Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen im Technologiefeld der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik in den Bereichen „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ im Sinne einer „experimentellen Entwicklung“

Welche Voraussetzungen gelten?

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Vorhaben hat grundsätzlich positive Realisierungsaussichten.
  • Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist nachweislich gesichert.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben innerhalb von 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Investitionsvorhaben: max. 15 Mio. €
    • FuEuI-Vorhaben: Begrenzung im Förderbescheid

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für beide Vorhaben werden Förderaufrufe veröffentlicht.

Ihren Antrag bzw. Ihre Projektskizze reichen Sie im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein.

Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs konnten Sie Ihren Antrag in der Zeit vom 13.05.2024 bis zum 14.06.2024 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

 

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