Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland und einer sichergestellten Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs- und Technologievorhaben für innovative Produkte und Verfahren der zivilen Luftfahrt.

Das Programm definiert folgende 3 Entwicklungsstränge:

  • Innovative Basistechnologien: Umfasst werden z.B. hocheffiziente Lösungen in den Bereichen Aerodynamik, Energieverbrauch, Fertigung und Leichtbau, aber auch andere disruptive Themen wie die Einführung von KI oder die Etablierung von Drohnen in den Luftverkehr.
  • Fossilfreie Technologien: Umfasst werden disruptive Technologien auf Basis neuer CO2-neutraler Energieträger wie klimaneutrale synthetische Kraftstoffe  Sustainable Aviation Fuels – SAF) oder Wasserstoff.
  • Querschnittstechnologien: Umfasst werden Themen, die zentral im gesamten Spektrum der Technologieentwicklungen unterstützen, wie z.B. Wartung, Reparatur, Überholung (Maintenance, Repair, Overhaul – MRO), Produktion und Digitalisierung.

Die Förderung erfolgt in den folgenden 10 Handlungsfeldern:

  • Antriebe
  • Strukturen und Bauweisen
  • Flugzeugsysteme
  • Kabine
  • Flugphysik
  • Flugführung
  • Hubschrauber
  • Innovative Air Mobility
  • Wartung, Reparatur, Überholung
  • Digitalisierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie dürfen mit dem Vorhaben vor Bewilligung nicht beginnen.
  • Ihr Vorhaben lässt sich einer Programmlinie und einer Disziplin im Sinne des Programmaufrufs zuordnen.
  • Es ist eine belastbare Verwertungsperspektive gegeben. Die Verwertung erfolgt nach einem Verwertungsplan, der eine präzise Definition des angestrebten Ergebnisses enthält sowie Angaben darüber, welche konkrete Verwertung erfolgen soll.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung. Die grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgegebene Kriterien wird angezeigt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von der Förderlinie und der Art des Antragstellers

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Mit der Umsetzung des Programm ist der Projektträger im DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.) – Luftfahrtforschung beauftragt.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Projektträgers, Stand 02/2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger im DLR

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Königswinterer Straße 522-524
53227 Bonn

Tel.: 0 228 447-662

Weitere Förderangebote

Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Forschung für die zivile Sicherheit 2024–2029 (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Nationales Programm für Weltraum und Innovation (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen