Wer wird gefördert?

  • Unternehmen in bestimmten Wirtschaftsbereichen in der Bundesrepublik Deutschland

Was wird gefördert?

Die Regelung schafft den rechtlichen Rahmen für Investitionsvorhaben, mit denen zusätzliche Herstellungskapazitäten für Netto-Null-Technologien geschaffen werden.

Aufgrund der Regelung können Beihilfen gewährt werden für folgende Investitionen:

  • Herstellung, auch mit Sekundärrohstoffen, von Endprodukten der Netto-Null-Technologien
  • Herstellung, auch mit Sekundärrohstoffen, von den wichtigsten spezifischen Bauteilen der Endprodukte von Netto-Null-Technologien
  • Herstellung von neuen oder rückgewonnenen einschlägigen kritischen Rohstoffen, die für die Herstellung von Endprodukten oder den wichtigsten spezifischen Bauteilen benötigt werden

Beihilfefähig sind alle Kosten des geförderten Investitionsvorhabens für Investitionen in materielle Vermögenswerte (z.B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstung, Maschinen) und immaterielle Vermögenswerte (wie Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder sonstiges geistiges Eigentum), die für die Herstellung oder Rückgewinnung erforderlich sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verpflichten sich, die Investitionen nach deren Abschluss mind. 5 Jahre (3 Jahre bei KMU) in dem betreffenden Gebiet zu erhalten.
  • Sie bestätigen, dass Sie in den beiden Jahren vor Stellung des Beihilfeantrags keine Verlagerung zu der Betriebsstätte vorgenommen haben, in die die geförderte Investition getätigt werden soll, und sagen zu, dies auch in den beiden Jahren nach Abschluss der Investition nicht zu tun.
  • Sie beantragen die Beihilfe vor Beginn der Arbeiten.
  • Sie leisten einen Eigenbeitrag von mind. 25 % der beihilfefähigen Kosten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • direkte Zuschüsse
    • Steuervorteile
    • Zinszuschüsse für neue Darlehen, Bürgschaften, Rückbürgschaften, Garantien und Rückgarantien
  • Förderumfang: bis zu 40% der beihilfefähigen Kosten
  • Förderhöhe: bis zu 200 Mio. € je Unternehmen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben von Unternehmen, gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat
  • Vorhaben von Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in den Sanktionen ausdrücklich genannt sind
  • Vorhaben von Unternehmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat
  • Vorhaben von Unternehmen in Wirtschaftszweigen, gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat, wenn damit die Ziele der betreffenden Sanktionen untergraben würden
  • Vorhaben von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt auf Basis der jeweiligen Förderrichtlinie.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin

Tel.: 0 30 18615-0

Weitere Förderangebote

KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation

Risikobeteiligungen bis zu 50% der Finanzierung, max. 100 Mio. € je Maßnahme

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Kredite mit Klimazuschüssen bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben