Wer wird gefördert?

  • Landwirte

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung erhalten zum Ausgleich von Mehrausgaben und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die durch das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel (§ 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie verursacht sind.

Die Förderkulisse umfasst Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in folgenden Bereichen:

  • Naturschutzgebiete
  • Nationalparks
  • nationale Naturmonumente
  • Naturdenkmäler
  • gesetzlich geschützte Biotope

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Mehrausgaben bzw. der Mehraufwand entstehen für produktiv genutzte Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in der Förderkulisse. Flächen gelten als produktiv genutzt, wenn sie bis zur Ernte nach ortsüblichen Maßstäben gepflegt und anschließend einer Ernte und Verwertung zugeführt werden.
  • Die zuwendungsfähige Fläche wird auf Grundlage des Flächenverzeichnisses zum Sammelantrag gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 ermittelt. Die Fläche ist mind. 0,1 Hektar groß.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • 382 € je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche
    • 1.527 € je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen
  • Bagatellgrenze: 500 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ackerflächen, für die im Kalenderjahr eine Ausnahme nach § 4 Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugelassen wird
  • Landschaftselemente, stillgelegte oder aus der Erzeugung genommene Flächen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsunterlagen bis zum 15.05. für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Nevinghoff 40
48147 Münster

Tel.: 0 251 2376-0

Weitere Förderangebote

Landwirtschaft - Nachhaltigkeit

Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr

Nachhaltige Landwirtschaft - Forschung und Entwicklung sowie Technologie- und Wissenstransfer

Zuschüsse von 25 bis 100% der förderfähigen Kosten

Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL)

Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Ausgaben abhängig von Art der Maßnahme, max. 500.000 €

Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten je nach Vorhaben und Unternehmen/Einrichtung