Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)
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Zuschüsse bis zu 382 € je Hektar Ackerfläche und 1.527 € je Hektar Dauerkulturen
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Für Landwirte
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Gleicht Mehrausgaben wegen Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie bei Bewirtschaftung von Flächen aus
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Fördergeber: Land NRW