Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind

  • Unternehmen (erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen.)
  • Angehörige der freien Berufe

Zusätzlich bei Beantragung des Verwendungszwecks „Innovation“: Das antragstellende Unternehmen hat in mindestens einem der drei vorangegangenen Geschäftsjahre Forschung und Entwicklungs-Kosten (FuE-Kosten) getätigt, die entweder 10% seiner gesamten Betriebskosten oder mindestens 5% seines gesamten Nettoumsatzes ausmachen.

Was wird gefördert?

Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit schaffen Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und gestalten Zukunft. Deshalb können mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft die unterschiedlichsten Vorhaben realisiert werden – aus den Bereichen Klimaschutz(technologien), Umweltschutz, Mobilität oder Circular Economy genauso wie mit Blick auf Effizienz und Einsparungen. Das gilt auch für die Einführung völlig neuer Technologien und Verfahren.

Beispiele:

Klimaschutz(-technologien)

  • Erneuerbare Energieanlagen zur lokalen und dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung in Verbindung mit anderen über NRW.BANK.Invest Zukunft geförderten Vorhaben, sofern die erzeugte Energie für dieses überwiegend genutzt wird.
  • Speicherung und Flexibilisierung entsprechender Technologien (z. B. Batteriespeicher, Elektrolyseure)
  • Wasserstoffanwendungen – Vorhaben zum Einsatz von Wasserstoff im Produktionsprozess und bauliche Infrastruktur für die Nutzung/den Anschluss
  • CO2-Management – Investitionsvorhaben in Anlagen, Verfahren und Prozesse zur Abscheidung industrieller CO2-Mengen, deren Einsatz/Verwertung als Rohstoff (CCU), 
  • deren Speicherung (CCS) und dazugehörige Transportinfrastruktur (CCT) sowie Investition in technische Anlagen zur Erzeugung von Negativemissionen (NET)
  • Elektrifizierung und erneuerbare Wärme – Anlagen zur Umwandlung elektrischer Energie in Prozesswärme/-kälte (Power-to-Heat) im Produktionsprozess und
    dazugehörige Infrastruktur
  • Power-to-X – Umwandlung von Strom in andere Stoffe (z. B. Wasserstoff)
  • Abwärmenutzung und -bereitstellung

Umweltschutz (ausgenommen fossile Investitionen)

  • Klimaanpassung – Maßnahmen zur Klimawandel-Vorsorge
  • Luftreinhaltung – Maßnahmen zur Schadstoffminderung von mindestens 10% durch den Ersatz von mobilen Maschinen und Geräten sowie die Nachrüstung mit entsprechenden schadstoffreduzierenden Filtersystemen
  • Lärmschutzmaßnahmen – Minderung des Geräuschpegels um mindestens 10dB (A) durch die Nachrüstung von vorhandenen bzw. Investition in neue Maschinen und Geräte
  • Wasser-/Bodenschutzmaßnahmen – Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Belastung von Böden und Gewässern führen

Circular Economy

  • Recycling-/Aufbereitungsanlagen, durch die ein verschlissenes/im Wert gemindertes Produkt wieder einem vergleichbaren Nutzungs- oder Produktionsprozess zugeführt werden kann
  • Investitionen in die Stärkung von Stoffkreisläufen (inkl. CCU); Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene) Roh- oder Ausgangsstoffe
  • Neue Anlagen und Verbesserung bestehender Anlagen zur Vermeidung oder Verringerung des vom Abfallempfangenden oder von einem Dritten erzeugten
    Abfallaufkommens; durch Vorbereitung zur Wiederverwendung, durch Dekontaminierung oder durch Recycling desselben
  • Neue Anlagen oder Veränderung bestehender Anlagen zur Herstellung zirkulärer Produkte sowie Anlagen, die Produkte (teil-)aufbereiten oder vorbereitend in Einzelteile/Komponenten zerlegen
  • Stoffliche Nutzung von (Abfall-)Biomasse, inklusive Aufbereitung von (Abfall-) Biomasse zur weiteren Verarbeitung

Effizienz und Einsparung

  • Energieeffizienzgewinn von 25% für Neuanschaffungen oder für generalüberholte Maschinen und Anlagen
  • Ressourceneffizienzgewinn von 20%: Materialeinsparung bei dem Betriebsteil oder dem (Teil-)Prozess, der verbessert beziehungsweise geändert werden soll
  • Ressourceneffizienzgewinn von 20%: Einsparung von verbrauchtem Wasser/Verringerung von entstehendem Abwasser durch entsprechende Maßnahme bei dem Betriebsteil oder dem (Teil-)Prozess, der verbessert beziehungsweise geändert werden soll
  • Investive Maßnahme auf Basis einer geförderten Ressourceneffizienzberatung des Landesamtes für Natur- und Verbraucherschutz NRW (LANUV)

Mobilität

  • Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen (Ausnahme: Leasingfinanzierungen und PKW der Klasse M1)
  • Umrüstungen von Fahrzeugen auf klimaneutrale Antriebe (Ausnahme: PKW der Klasse M1)
  • Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität

Digitalisierung (ohne Non-IT-Hardware)

  • Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen (z. B. Predictive Maintenance, Qualitätsprüfung per Computer Vision, KI-gestützte Prozesssteuerung, Sprach-/Textautomatisierung, autonome Disposition)
  • Datenbasierte intelligente Systeme (z. B. Echtzeitdatenplattformen, digitale Zwillinge, simulationsgestützte Prozessoptimierung,
    Big-Data-Analytik)
  • Spezifische Unternehmenssoftware (z. B. ERP-, CRM- und ECM-Systeme)
  • Vernetzte cyber-physische Systeme/IoT/Edge Computing (z. B. Sensorik mit Echtzeitauswertung, vernetzte Maschinen, Edge-KI)
  • Kognitive oder vernetzte Robotik und autonome Systeme (z. B. adaptive Robotik, Mensch-Roboter-Kollaboration, autonome mobile Roboter, KI-gestützte Greif-/Steuerungssysteme)
  • Fortgeschrittene Cyberabwehr (z. B. SIEM/SOC, XDR, SOAR, Zero-Trust-Architektur, OT-Security, Angriffserkennung, automatisierte Reaktion, resiliente Produktions-IT)
  • Hochleistungs-, Quanten- oder Spezialrechner (z. B. HPC, Systeme für quantenunterstützte Optimierung, komplexe Simulation, rechenintensive Modellierung)
  • Vertrauens- und Sicherheitsinfrastrukturen (z. B. Privacy-enhancing Technologies, sichere digitale Identitäten, manipulationssichere Datenräume, Blockchain/DLT für industrielle Anwendungen)

Innovation (ohne medizinische Großgeräte)

  • Förderung von Investitionen in das Anlagevermögen, welche im Zusammenhang mit den oben im Rahmen des Antragstellerkreis genannten FuE-Kosten stehen (z. B. von Pilotanlage zur Massenproduktion)

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Höchstbetrag: 10 Mio. €
  • Laufzeiten:
    • 3, 4, 5, 6, 7 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr
    • 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
    • 10 Jahre mit 3 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz:
    • fest für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Tilgung:
    • vierteljährlich nachträglich zum Quartalsultimo, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Tilgungsnachlass: Für kleine (KU) und mittlere (MU) Unternehmen wird in Kombination mit dem Darlehen ein Tilgungsnachlass mitbeantragt, sodass dieser fester Bestandteil des zu beantragen Darlehens ist. Dessen Höhe bemisst sich nach der jeweiligen Einstufung des/der Beihilfeempfängers/ Beihilfeempfängerin als KU oder MU und den tatsächlich anfallenden förderfähigen Kosten des Darlehens. 
    Darlehensvolumen <= 1 Mio. €: 10% (MU) bzw. 20% (KU)
    Darlehensvolumen > 1 Mio. €: 5% (MU) bzw. 10% (KU)
    Damit der Tilgungsnachlass berücksichtigt wird, ist es zwingend erforderlich die Verwendungsbestätigung über die Verwendung der Mittel und die genannten Kosten innerhalb der tilgungsfreien Zeit zu erbringen.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat, ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Übrigens: Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft begleitet werden. Wir beraten Sie gerne!

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

Sollzins in % | (Effektivzins in %)

Im Rahmen des risikogerechten Zinssystems gelten folgende Preisklassen. Es handelt sich um indikative Zinssätze.

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Preisklasse A Preisklasse B Preisklasse C Preisklasse D Preisklasse E Preisklasse F Preisklasse G Preisklasse H Preisklasse IGültig seit:
Laufzeit: 3 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 3 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 3,92, Effektivzins 3,98 Sollzins 4,32, Effektivzins 4,39 Sollzins 4,62, Effektivzins 4,70 Sollzins 5,12, Effektivzins 5,22 Sollzins 5,72, Effektivzins 5,84 Sollzins 6,42, Effektivzins 6,58 Sollzins 6,92, Effektivzins 7,10 Sollzins 8,02, Effektivzins 8,26 Sollzins 10,32, Effektivzins 10,7309.07.2026
Laufzeit: 4 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 4 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 3,95, Effektivzins 4,01 Sollzins 4,35, Effektivzins 4,42 Sollzins 4,65, Effektivzins 4,73 Sollzins 5,15, Effektivzins 5,25 Sollzins 5,75, Effektivzins 5,88 Sollzins 6,45, Effektivzins 6,61 Sollzins 6,95, Effektivzins 7,13 Sollzins 8,05, Effektivzins 8,30 Sollzins 10,35, Effektivzins 10,7609.07.2026
Laufzeit: 5 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 5 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 3,99, Effektivzins 4,05 Sollzins 4,39, Effektivzins 4,46 Sollzins 4,69, Effektivzins 4,77 Sollzins 5,19, Effektivzins 5,29 Sollzins 5,79, Effektivzins 5,92 Sollzins 6,49, Effektivzins 6,65 Sollzins 6,99, Effektivzins 7,18 Sollzins 8,09, Effektivzins 8,34 Sollzins 10,39, Effektivzins 10,8009.07.2026
Laufzeit: 5 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 5 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,01, Effektivzins 4,07 Sollzins 4,41, Effektivzins 4,48 Sollzins 4,71, Effektivzins 4,79 Sollzins 5,21, Effektivzins 5,31 Sollzins 5,81, Effektivzins 5,94 Sollzins 6,51, Effektivzins 6,67 Sollzins 7,01, Effektivzins 7,20 Sollzins 8,11, Effektivzins 8,36 Sollzins 10,41, Effektivzins 10,8209.07.2026
Laufzeit: 6 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 6 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,03, Effektivzins 4,09 Sollzins 4,43, Effektivzins 4,50 Sollzins 4,73, Effektivzins 4,81 Sollzins 5,23, Effektivzins 5,33 Sollzins 5,83, Effektivzins 5,96 Sollzins 6,53, Effektivzins 6,69 Sollzins 7,03, Effektivzins 7,22 Sollzins 8,13, Effektivzins 8,38 Sollzins 10,43, Effektivzins 10,8509.07.2026
Laufzeit: 6 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 6 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,05, Effektivzins 4,11 Sollzins 4,45, Effektivzins 4,52 Sollzins 4,75, Effektivzins 4,84 Sollzins 5,25, Effektivzins 5,35 Sollzins 5,85, Effektivzins 5,98 Sollzins 6,55, Effektivzins 6,71 Sollzins 7,05, Effektivzins 7,24 Sollzins 8,15, Effektivzins 8,40 Sollzins 10,45, Effektivzins 10,8709.07.2026
Laufzeit: 7 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 7 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,07, Effektivzins 4,13 Sollzins 4,47, Effektivzins 4,55 Sollzins 4,77, Effektivzins 4,86 Sollzins 5,27, Effektivzins 5,38 Sollzins 5,87, Effektivzins 6,00 Sollzins 6,57, Effektivzins 6,73 Sollzins 7,07, Effektivzins 7,26 Sollzins 8,17, Effektivzins 8,42 Sollzins 10,47, Effektivzins 10,8909.07.2026
Laufzeit: 7 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 7 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,09, Effektivzins 4,15 Sollzins 4,49, Effektivzins 4,57 Sollzins 4,79, Effektivzins 4,88 Sollzins 5,29, Effektivzins 5,40 Sollzins 5,89, Effektivzins 6,02 Sollzins 6,59, Effektivzins 6,75 Sollzins 7,09, Effektivzins 7,28 Sollzins 8,19, Effektivzins 8,45 Sollzins 10,49, Effektivzins 10,9109.07.2026
Laufzeit: 8 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 8 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,13, Effektivzins 4,19 Sollzins 4,53, Effektivzins 4,61 Sollzins 4,83, Effektivzins 4,92 Sollzins 5,33, Effektivzins 5,44 Sollzins 5,93, Effektivzins 6,06 Sollzins 6,63, Effektivzins 6,80 Sollzins 7,13, Effektivzins 7,32 Sollzins 8,23, Effektivzins 8,49 Sollzins 10,53, Effektivzins 10,9509.07.2026
Laufzeit: 9 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 9 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,17, Effektivzins 4,24 Sollzins 4,57, Effektivzins 4,65 Sollzins 4,87, Effektivzins 4,96 Sollzins 5,37, Effektivzins 5,48 Sollzins 5,97, Effektivzins 6,11 Sollzins 6,67, Effektivzins 6,84 Sollzins 7,17, Effektivzins 7,37 Sollzins 8,27, Effektivzins 8,53 Sollzins 10,57, Effektivzins 11,0009.07.2026
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,21, Effektivzins 4,28 Sollzins 4,61, Effektivzins 4,69 Sollzins 4,91, Effektivzins 5,00 Sollzins 5,41, Effektivzins 5,52 Sollzins 6,01, Effektivzins 6,15 Sollzins 6,71, Effektivzins 6,88 Sollzins 7,21, Effektivzins 7,41 Sollzins 8,31, Effektivzins 8,57 Sollzins 10,61, Effektivzins 11,0409.07.2026
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,23, Effektivzins 4,30 Sollzins 4,63, Effektivzins 4,71 Sollzins 4,93, Effektivzins 5,02 Sollzins 5,43, Effektivzins 5,54 Sollzins 6,03, Effektivzins 6,17 Sollzins 6,73, Effektivzins 6,90 Sollzins 7,23, Effektivzins 7,43 Sollzins 8,33, Effektivzins 8,59 Sollzins 10,63, Effektivzins 11,0609.07.2026
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Weitere Vorteile

Eine optionale 50%ige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank kann den Darlehenszugang erleichtern.

Haftungsfreistellungen werden für Darlehen ab 25.000 € angeboten. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Darlehenslaufzeit, bei Betriebsmittelfinanzierungen für eine Laufzeit von max. 5 Jahren gewährt. 

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Eine Förderung ist dann nicht möglich, wenn:

  • sich die oben unter Antragsteller(in) genannten Gruppen in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befinden,
  • die oben unter Antragsteller(in) genannten Gruppen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Abs. 4 lit. a] AGVO),
  • die oben unter Antragsteller(in) genannten Gruppen dem Sektor Fischerei/Aquakultur oder dem Bereich Primärerzeugung, der in Anhang I AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse zuzuordnen sind,
  • das Vorhaben im Zusammenhang mit Ausfuhren in Mitglieds- oder Drittstaaten steht,
  • das Vorhaben der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dient,
  • Aufwendungen für Forschung und Entwicklung gefördert werden sollen,
  • die Unterhaltung und der Betrieb von Anlagen gefördert werden sollen,
  • das Vorhaben den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden umfasst,
  • sich die oben unter Antragsteller(in) genannten Gruppen in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befinden,
  • das Vorhaben lediglich routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren betrifft (gilt lediglich für die Verwendungszwecke Digitalisierung und Innovation),
  • es sich bei dem Vorhaben um Erstinvestitionen im Rahmen einer Gründung handelt (gilt nicht für die Verwendungszwecke Circular Economy, Mobilität und Digitalisierung),
  • die Kosten eines Vorhabens mit der Abwasserabgabe (gilt nur für den Verwendungszweck Effizienz und Einsparung) verrechnet werden,
  • es sich bei dem Vorhaben um eine reine Ersatzinvestition handelt (Ein reiner eins zu eins Austausch ohne eine wesentliche Verbesserung der neuen Investition nachweisen zu können.),
  • das Vorhaben lediglich eine Baumaßnahme umfasst die nicht in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Investitionsmaßnahme steht,
  • es sich bei dem Vorhaben um eine Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung von bereits abgeschlossenen Vorhaben und Zinsanpassungen handelt.

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen) dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

sdg-icon-de-03-s.jpg SDG-Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen sdg-icon-de-07-s.jpg sdg-icon-de-08-s.jpg sdg-icon-de-09-s.jpg sdg-icon-de-12-s.jpg sdg-icon-de-13-s.jpg sdg-icon-de-15-s.jpg

In diesem Förderprogramm sind die Finanzierungen, die in den Förderfenstern Klimaschutz, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft, Effizienz & Einsparung und Mobilität erfolgen als ökologisch nachhaltig eingestuft.

Weiterführende Informationen zur Definition und Klassifizierung ökologisch sowie sozial nachhaltiger Finanzierungen sind im Abschnitt „Förderstrategie“ unseres Nachhaltigkeitsportals hinterlegt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Hausbankenverfahren

Der Antrag für ein Darlehen der NRW.BANK wird über ein Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl gestellt.

Vor der Antragstellung bei der Hausbank erfassen Sie die vorhabensbezogenen Angaben im Kundenportal der NRW.BANK.

Zum Portal

Nach Abschluss der Erfassung erhalten Sie eine Vorhabens-ID.

Diese Vorhabens-ID geben Sie bei der Antragstellung bei Ihrer Hausbank an. Die Hausbank leitet den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – an die NRW.BANK weiter. Die im Kundenportal erfassten Angaben werden dem Antrag zugeordnet.

Nähere Informationen zum Hausbankenverfahren finden Sie hier: "Was ist das Hausbankenverfahren?

Wichtig: Der Antrag bei der Hausbank muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Weitere Informationen

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt oder unter Was sind De-minimis-Beihilfen und die AGVO? - NRW.BANK.

Für De-minimis gilt: Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen über jede De-minimis-Einzelbeihilfe in der Regel binnen 20 Arbeitstagen nach dem Tag der Gewährung der Beihilfe in dem De-minimis-Zentralregister (eAIR) der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.

Für AGVO gilt: Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen über jede Einzelbeihilfe von über 100.000 € in der Regel binnen sechs Monaten nach dem Tag der Gewährung der Beihilfe in der Beihilfentransparenzdatenbank (transparency award module) der Europäischen Kommission oder auf einer umfassenden nationalen oder regionalen Beihilfe-Website veröffentlicht werden.

Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), den EIF (Europäischer Investitionsfonds), die CEB (Bank des Europarates) oder die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) refinanziert. 

Service-Center 

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