Ökologische Nachhaltigkeitsaspekte finden im Förderinstrumentarium und gesamten Leistungsspektrum der NRW.BANK Berücksichtigung. Das Leistungsspektrum beruht auf den drei Säulen: Bankübliche Finanzierungen (inkl. Tilgungsnachlässe), Beratungsleistungen und Zuschüsse durch Übernahme von Dienstleistungsfunktionen im Rahmen der Zuschussförderung des Landes oder durch Gewährung von Zuwendungen für Initial- und Begleitkosten im Zusammenhang mit banküblichen Finanzierungen aus eigenen Mitteln.
Im Rahmen ausgewählter Finanzierungsangebote setzt die NRW.BANK gezielte Förderanreize über Zinsvergünstigungen und – seit Mai 2025 – auch über Tilgungsnachlässe zur Umsetzung ökologisch nachhaltiger Vorhaben. Diese Spezialprogramme baute die Bank in den vergangenen Jahren sukzessive aus. Sie zielen unter anderem auf die Erreichung konkreter ökologischer Wirkungen ab, wie z. B. die Einsparung von Treibhausgasemissionen und Ressourcen, den Ausbau emissionsfreier (Elektro-)Mobilität oder die Förderung nicht-fossiler Energien. Die Fördervoraussetzungen werden dabei an die sich verändernden Rahmenbedingungen und Umweltstandards angepasst. Aktuelle Programmbedingugen sind jeweils den Produktseiten und zugehörigen Merkblättern zu entnehmen. Neben den vorgenannten Förderanreizen sind Risikoübernahmen der NRW.BANK im Rahmen von Förderkrediten von Bedeutung. Im April 2023 führte die Bank Risikokontingente ein, um die Finanzierung transformativer Vorhaben zu erleichtern. Kreditentscheidenden soll es hierdurch erleichtert werden, sich im Zweifel für die Finanzierung einer ökologisch nachhaltigen Investition zu entscheiden, auch wenn das Ausfallrisiko erhöht ist.
Die NRW.BANK als Landesförderbank sieht sich dabei als Transformationsbegleiterin vor allem kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Damit unterstützt sie das Erreichen des von der NRW Landesregierung gesetzten Ziels, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Wirtschaftsregion Europas zu entwickeln. Der Grundgedanke ist, die Unternehmen bei dieser Transformation mit zielgerichteten Anreizinstrumenten Schritt für Schritt zu begleiten. In dem Zuge wurde in ausgewählten Programmen der Wirtschaftsförderung der sogenannte Klima-Bonus ins Leben gerufen. Er bietet zusätzliche Zinsvergünstigungen über die normale Incentivierung einzelner Angebote hinaus für Fördernehmende, die durch die Vorlage einer CO2-Bilanz und eines Ziele- und Maßnahmenkatalogs Transparenz hinsichtlich ihrer Klima-Implikationen schaffen und sich auf einen Dekarbonisierungspfad begeben.
Die Förderung von Nachhaltigkeitsvorhaben findet sich – angesichts der übergreifenden Bedeutung der Thematik mit unterschiedlichen Fördermaßnahmen – in allen drei Förderfeldern der NRW.BANK. Insgesamt verdreifachte die Bank im Jahr 2025 ihre Förderung von Belangen des Umweltschutzes sowie der Energiewende gegenüber dem Vorjahr, indem sie rund 5,3 Mrd. € an Fördermitteln zur Verfügung stellte.
Neben dem Setzen von Förderimpulsen spielen die ESG-Fördervoraussetzungen eine zentrale Rolle sowohl bei dem Erzielen positiver als auch der Vermeidung negativer Umweltwirkungen. Die ESG-Fördervoraussetzungen greifen dabei verpflichtend, mit wenigen begründeten Ausnahmen, im gesamten Fördergeschäft und beinhalten u. a. die Ausschlusskriterien sowie Sektorleitlinien. Die Ausschlusskriterien schließen kontroverse Geschäftspraktiken bzw. -aktivitäten sowie spezifische Branchen zielgerichtet von der Finanzierung, Beratung und der Zuschussförderung aus. Auf diese Weise werden z. B. über den geltenden Rechtsrahmen hinausgehende Mindeststandards in den Bereichen Tierhaltung und -nutzung, Mobilität oder Energieerzeugung gesetzt. Damit wird die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten auch über die Spezialprogramme hinaus sichergestellt.
Die in den ESG-Fördervoraussetzungen aufgeführten Ausschlusskriterien beschränken sich dabei nicht auf die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit, sondern beziehen auch soziale und Governance-Aspekte mit ein. Die vollständigen Ausschlusskriterien der NRW.BANK werden transparent veröffentlicht sowie kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.
Als wesentliche Maßnahme zum Erreichen der Treibhausgasneutralität im Fördergeschäft bis zum Jahr 2045 hat die NRW.BANK Anfang 2025 Sektorleitlinien für ausgewählte treibhausgasintensive Sektoren eingeführt. Sie sind in den ESG-Fördervoraussetzungen veröffentlicht. Die Sektorleitlinien, die auf den gleichnamigen Leitlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) basieren, bilden den Rahmen, um das in der Hoheit der NRW.BANK liegende Neugeschäft im Einklang mit dem Temperaturziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu gestalten.
Die Leitlinien umfassen die Sektoren:
- Automobil
- Eisen- und Stahlproduktion
- Gebäude
- Luftfahrt
- Öl und Gas
- Schifffahrt
- Stromerzeugung
Innerhalb dieser sieben Sektoren werden spezifische Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit finanzierter Technologien formuliert und wissenschaftlich aus den anerkannten Paris-kompatiblen Klimaszenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) abgeleitet. Die Leitlinien zeigen in den einzelnen Sektoren konkret auf, mit welchem Mix aus Übergangs- und transformativen Technologien sich die Transformation in Richtung Treibhausgasneutralität erfolgreich gestalten lässt.
Transformative Technologien und Geschäftsmodelle, die unmittelbar zur angestrebten Treibhausgasneutralität beitragen, wird die NRW.BANK auch weiterhin verstärkt fördern (wie z. B. erneuerbare Energien und aus erneuerbaren Energien gewonnenen Wasserstoff).
Für die meisten Förderangebote der KfW gelten die von ihr in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut erarbeiteten Sektorleitlinien bereits. Der Anwendungsumfang erhöht sich mit der Zeit, da mit Produktanpassungen oder -verlängerungen weitere Programme in den Gültigkeitsbereich einbezogen werden. Ebenso steigern sich die formulierten Anforderungen an die Wirtschaftsaktivitäten im Zeitablauf. Die Sektorleitlinien der KfW gelten ebenfalls für das Durchleitungsgeschäft in der NRW.BANK.
Das Thema „ökologische Nachhaltigkeit“ findet darüber hinaus ebenfalls auf prozessualer Ebene Berücksichtigung und ist in den standardisierten Produktentwicklungsprozessen für das Förderproduktportfolio der Bank verankert. Vor Beginn eines Produktentwicklungsprozesses wird jede neue Produktidee auf ihre Vereinbarkeit mit den in der Nachhaltigkeitsstrategie genannten strategischen Nachhaltigkeitszielen der NRW.BANK geprüft, wobei während des Produktentwicklungsprozesses durch die standardmäßige Einbindung von Nachhaltigkeitsexperten der NRW.BANK eine Konformität mit der Nachhaltigkeitsstrategie der NRW.BANK sichergestellt wird. Soweit dies mit der primären Zielsetzung einer Produktidee vereinbar ist, werden zudem ökologische Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Produktausgestaltung berücksichtigt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass ökologische Aspekte stets mitgedacht und somit Risiken für die Bank durch Investitionen in „Stranded Assets“[1] minimiert werden.
[1] Gabler Banklexikon: Definition: Unter „stranded assets” (dt. „gestrandete Vermögenswerte“) versteht man allgemein Vermögenswerte (z. B. Unternehmensanteile, Technische Anlagen oder (Rohstoff-)Vorräte), deren Ertragskraft oder Marktwert unerwartet drastisch sinkt, bis hin zu ihrer weitgehenden oder vollständigen Wertlosigkeit. Dies kann für ihre Eigentümer eine deutliche Wertberichtigung bzw. vorzeitige Abschreibung erforderlich machen oder sogar zu einer (Zahlungs-)Verpflichtung führen. Im Kontext von „Sustainable Finance“ hat der Begriff „stranded assets“ jüngst an Prominenz gewonnen. Dabei geht es v. a. um umwelt- bzw. klimabezogenen Faktoren, die Vermögensgegenstände in vergleichsweiser kurzer Zeit wertlos machen können und dadurch nicht nur zu einer Bedrohung für einzelne Unternehmen und Sektoren, sondern auch für deren Investoren sowie die Finanzmarktstabilität insgesamt werden können.