Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintragung im Handelsregister mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Gebietskörperschaften
  • Stiftungen
  • Vereine
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung.

Gefördert werden Vorhaben aus folgenden Bereichen:

  • autonome und vernetzte Mobilität im öffentlichen Verkehr im städtischen und im ländlichen Bereich
  • autonome und vernetzte Mobilität in Güterverkehr und Logistik
  • Interaktion zwischen Fahrzeug, Passagieren und Umwelt
  • Einbeziehung neuer Transportmittel, beispielsweise Transportroboter
  • Kombination und Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere auf anderen Verkehrsträgern
  • Überwachung und Unterstützung fahrerloser Fahrzeuge durch eine Technische Aufsicht, auch mittels fahrzeugexterner Infrastruktur
  • Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich
  • Förderhöhe: für die Erstellung von wissenschaftlichen Studien max. 100.000 €

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Ihr Vorhaben weist einen hohen Innovationsgrad aufweisen und ist mit einem hohen technischen und/oder wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Sie besitzen die notwendige Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Sie haben geprüft, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe können Sie Projektskizzen nach entsprechendem Förderaufruf bei der Bewilligungsbehörde einreichen.

Für die Betreuung der Fördermaßnahme wird das Bundesministerium für Verkehr (BMV) einen Projektträger beauftragen.

Im Rahmen des ersten Förderaufrufs konnten Sie Ihren Projektvorschlag bis zum 21.10.2022 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Referat III.2 / KI-AVF

Schloßplatz 9
26603 Aurich

Tel.: 0 4941 602-778

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Referat DK 20 „Digitalisierung in der Mobilität, Autonomes Fahren, ITS“

Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 0 30 18300-0

Weitere Förderangebote

KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing

Zuschüsse bis zu 50% für KMU und mittelständische Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Zuschüsse bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 1.500 € je Maßnahme

Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben