Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wirtschaftlich tätige natürliche Personen
  • Fördert klimafreundliche, alternative Antriebe bei Bussen im Personenverkehr durch Beschaffung und Umrüstung sowie nicht öffentliche Infrastruktur zum Fahrzeugeinsatz
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • wirtschaftlich tätige natürliche Personen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Beschaffung sowie Umrüstung von Bussen
  • Beschaffung von nicht öffentlicher Infrastruktur zum Einsatz der Fahrzeuge
  • Erstellung von Studien und Analysen zu Einsatzmöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verwenden ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen.
  • Sie betreiben die geförderten Investitionen entsprechend der vorgegebenen Zweckbindungsfrist.
  • Bei Weitergabe der Fahrzeuge in Form von Überlassungsverträgen stellen Sie sicher, dass die Verpflichtungen aus der Förderung eingehalten werden.
  • Weitere Anforderungen können Sie  den separaten Aufrufen zur Förderrichtlinie entnehmen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • max. 80% der förderfähigen Ausgaben für die Beschaffung sowie Umrüstung von Bussen
    • max. 40% der förderfähigen Ausgaben für Beschaffung von nicht öffentlicher Infrastruktur zum Einsatz der Fahrzeuge
    • max. 50% der förderfähigen Ausgaben zur Erstellung von Studien und Analysen
    • bei Investitionen in die Infrastruktur sowie bei Studien und Analysen für KMU eine Erhöhung um 20%-Punkte und bei mittleren Unternehmen um 10%-Punkte möglich

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht.

Ihren Antrag stellen Sie im Regelfall beim Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI).

Im Rahmen des 3. Förderaufrufs konnten Sie Ihren Antrag bis zum 10.09.2023 stellen.

Die Koordination des Gesamtprogramms und die Programmbegleitforschung erfolgt über die NOW GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt