IKK - Nachhaltige Mobilität

  • Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller
  • Für Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände
  • Fördert Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können

Was wird gefördert?

Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten, wenn Sie in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität investieren.

Gefördert werden folgende Investitionen:

  • Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark
  • klimafreundliche Fahrzeuge
  • nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität
  • Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung
  • Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Anforderungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, d.h. in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null und in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition, sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.
  • Die technischen Mindestanforderungen werden erfüllt.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe sowie mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil:
    • bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller
  • Laufzeiten:
    • 4 bis zu 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 5, 10 oder 20 Jahre
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen
  • Abruffrist: bis 12 Monate nach Zusage, im Einzelfall Verlängerung möglich
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: übliche formale Voraussetzungen für Kommunaldarlehen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kassenkredite
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
  • Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften oder deren Eigenbetriebe eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen bei der KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 04/2024
  • KfW-Information vom 10.02.2023

Formulare und Merkblätter

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