Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Bezirke, Regionalkreise
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände

In Verbundprojekten werden auch gefördert:

  • Universitäten und Fachhochschulen
  • Berufs-, Fach- und Meisterschulen
  • Interessenverbände, Vereine und Stiftungen mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger über die Besonderheiten des ökologischen Landbaus und die regionale Wertschöpfung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln informieren. Dies umfasst vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Informationsmedien.

Dabei sollte es insbesondere um folgende Inhalte gehen:

  • Prozessverständnis über die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft
  • Mehrwerte und Besonderheiten der Bio-Landwirtschaft und -Verarbeitung (inklusive rechtlicher Grundlagen)
  • aktuelle Entwicklungen des Ökolandbaus in Deutschland und in der jeweiligen Region
  • Art und Weise der Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und Beispiele für tragfähige Wertschöpfungskettenpartnerschaften
  • Wirkung solcher Wertschöpfungskettenpartnerschaften für die jeweilige Region, z. B. Arbeitsplätze, Identifikation durch regionale Spezialitäten
  • mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder entlang der Bio-Wertschöpfungskette
  • regionale Bio-Wertschöpfungsketten in Bezug zu gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie besitzen Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen und weisen diese nach.
  • Das Vorhaben soll mit einer transparenten, unternehmensneutralen und differenzierenden Kommunikation informieren.
  • Die geplante Maßnahme ergänzt die übrigen Maßnahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau, insbesondere zur Information der Verbraucher zum ökologischen Landbau.
  • Bei Verbundprojekten benennen die Partner einen Projektkoordinator als Ansprechpartner für die Bewilligungsbehörde für alle Fragen der Abwicklung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 90% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe: max. 500.000 € für ein Verbundprojekt
  • Förderdauer: 1 bis 3 Jahre
  • Bagatellgrenze: 30.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 01.07.2030.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Referat 333
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Tel.: 0 228 6845-3432

Weitere Förderangebote

Ökologischer Landbau - FuE-Vorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer

Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Art des Vorhabens

Ökologischer Landbau - Messe- und Ausstellungsbeiträge

Zuschüsse bis 60% bis 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 8000 € für Einzel- und max. 77.000 € für Gemeinschaftsstände