Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz in den folgenden Braunkohlerevieren haben sollen:
  • Rheinisches Revier
    • Rhein-Kreis Neuss
    • Kreis Düren
    • Rhein-Erft-Kreis
    • Städteregion Aachen
    • Kreis Heinsberg
    • Kreis Euskirchen
    • Stadt Mönchengladbach
  • Lausitzer Revier
  • Mitteldeutsches Revier
  • Helmstedter Revier

Einzelheiten können in den Aufrufen zu Ideen- und Projektwettbewerben geregelt werden.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen im Rahmen eines Modellvorhabens in den Bereichen:

  • investive und nicht investive Einzelprojekte
  • Verbundprojekte

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten finanzieren:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes
  • Qualifizierung und Fachkräftesicherung
  • Cluster- und Innovationsmanagement
  • Kompetenz- und Kapazitätsaufbau

Vorrangig unterstützt werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren und überbetriebliche Projekte.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Regionalpartner im jeweiligen Revier erstellen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ein Regionales Investitionskonzept (RIK), das die zentrale Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Akteure vor Ort ist.
  • Sie entwickeln und erproben neue Ideen und kreative Ansätze in den ausgewählten Themenfeldern, die Sie auch umsetzen.
  • Das Projekt hat Modellcharakter und leistet einen erkennbaren Beitrag für den Strukturwandel in dem jeweiligen Braunkohlerevier sowie gegebenenfalls in den anderen Braunkohleregionen.
  • Ihr Verwertungsinteresse ist klar erkennbar, und Sie stellen die Verwertungsmöglichkeiten konkret dar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • im Rahmen einer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten
    • bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 60%
  • Förderhöhe:
    • max. 300.000 € pro Einzelvorhaben bzw. 1,2 Mio. € je Verbundvorhaben mit max. 300.000 € je Antragsteller
  • Förderdauer: max. 4 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Ideen- und Projektwettbewerbe werden von den beauftragten Abwicklungspartnern in den Regionen oder vom Bund veröffentlicht.

Ihre Projektskizze reichen Sie bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier ein. Ansprechpartner für Förderbekanntmachungen des Bundes ist das BMWE.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Zukunftsagentur Rheinisches Revier

Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13

Tel.: 0 2461 70396-0

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Referat ID3 – Strukturwandel Kohleregionen

Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin

Tel.: 0 30 18615-0

Weitere Förderangebote

STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

Zuschüsse in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben oder Kosten

Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Zuschüsse bis zu 100%, max. 200.000 € für Konzepterstellung