STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

  • Zuschüsse in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben oder Kosten
  • Für natürliche und juristische Personen
  • Fördert Maßnahmen zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Strukturwandel der Kohleregionen sowie investive Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss für Maßnahmen zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Strukturwandel der Kohleregionen einsetzen und insbesondere investive Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien finanzieren.

Gefördert werden Projekte in den folgenden 12 Förderkategorien:

  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  5. nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft
  9. wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Stärkung unternehmerischen Handelns
  11. innovative Ansätze
  12. Herstellung von Transformationstechnologien (z.B. Herstellung von für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft benötigter Ausrüstung, wie Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS), Herstellung oder Rückgewinnung kritischer Rohstoffe)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind personell und materiell in der Lage, die Projektaufgaben durchzuführen.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Sie haben dem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Besondere Zuwendungsvoraussetzungen für die einzelnen Förderkategorien werden ggf. in ergänzenden Merkblättern formuliert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 90% der förderfähigen Ausgaben oder Kosten
  • Förderdauer: bis zu 4 Jahre, Verlängerung ist möglich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich nicht mit anderen Bundesprogrammen kombinieren. Ausnahmen kann es für Förderungen mit überwiegend investivem Charakter geben.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme sonstiger Drittmittel, z.B. aus EU-Programmen, ist zulässig, wenn Förderung und Eigenanteil um den gleichen prozentualen Anteil reduziert werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Maßnahmen von

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Antragstellenden mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag für Maßnahmen in den Förderkategorien 1–11 auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Anträge für Maßnahmen in Förderkategorie 12 richten Sie an den dafür bestimmten Projekträger, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Im Rahmen des neuen Förderangebots Tourismus „Revier.Gestalten“ können Sie Ihren Antrag bis zum 05.05.2025 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 13.08.2024
  • Informationen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, Stand 02/2025

Geltungsdauer: 31.12.2038

Weitere Informationen zum Programm:

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