STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

  • Zuschüsse in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben oder Kosten
  • Für natürliche und juristische Personen
  • Fördert Maßnahmen zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Strukturwandel der Kohleregionen sowie investive Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss für Maßnahmen zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Strukturwandel der Kohleregionen einsetzen und insbesondere investive Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien finanzieren.

Gefördert werden Projekte in den folgenden 12 Förderkategorien:

  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  5. nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft
  9. wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Stärkung unternehmerischen Handelns
  11. innovative Ansätze
  12. Herstellung von Transformationstechnologien (z.B. Herstellung von für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft benötigter Ausrüstung, wie Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS), Herstellung oder Rückgewinnung kritischer Rohstoffe)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind personell und materiell in der Lage, die Projektaufgaben durchzuführen.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Sie haben dem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Besondere Zuwendungsvoraussetzungen für die einzelnen Förderkategorien werden ggf. in ergänzenden Merkblättern formuliert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 90% der förderfähigen Ausgaben oder Kosten
  • Förderdauer: bis zu 4 Jahre, Verlängerung ist möglich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich nicht mit anderen Bundesprogrammen kombinieren. Ausnahmen kann es für Förderungen mit überwiegend investivem Charakter geben.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme sonstiger Drittmittel, z.B. aus EU-Programmen, ist zulässig, wenn Förderung und Eigenanteil um den gleichen prozentualen Anteil reduziert werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Maßnahmen von

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Antragstellenden mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag für Maßnahmen in den Förderkategorien 1–11 auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Anträge für Maßnahmen in Förderkategorie 12 richten Sie an den dafür bestimmten Projekträger, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie vom 13.08.2024
  • Informationen des BAFA, Stand 07/2025

Geltungsdauer: 31.12.2038

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 424 – Rückbau-Rückstellungen KKW, Strukturstärkung Kohleregionen

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Tel.: 0 6196 908-1040

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1
10623 Berlin

Hotline 0 30 310078-3672
Tel.: 0 30 310078-0

Zukunftsagentur Rheinisches Revier

Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13

Tel.: 0 2461 690-186

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Invest Zukunft

Darlehen bis 10 Mio. € mit einem um 2% niedrigeren Zinssatz und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier

Zuschüsse bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 300.000 € als De-minimis-Beihilfe bzw. 2 Mio. € als Einzelförderung nach AGVO

Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier

Zuschüsse bis 90% der förderfähigen Kosten, max. 300.000 € pro Einzel- und 1,2 Mio. € pro Verbundvorhaben

Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Zuschüsse bis zu 100%, max. 200.000 € für Konzepterstellung