natürliche Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.
Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:
Erwerb/Nachholen des Abschlusses in einem Ausbildungsberuf
Erwerb des Abschlusses in einem Fortbildungsberuf oder Studium
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschluss/-qualifikation
Erwerb eines Befähigungs-/Sachkundenachweises
Aktualisierung oder Erweiterung vorhandener Qualifikationen: berufliches Wissen / Fachkunde, soziale- und methodische Kompetenzen im Beruf
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt in den festgesetzten Grenzen:
Einzelveranlagung: bis 50.000 €
gemeinsame Veranlagung: bis 100.000 €
Sie können einen Antrag pro Kalenderjahr stellen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: max. 50% der nachgewiesenen Weiterbildungskosten
Förderhöhe: max. 500 € pro Bildungsscheck
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Erwerb von Führerschein für PKW oder Motorrad
berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht
individuelle (Einzel-)Coachings bzw. individuelle Beratung
Besuch von Kongressen, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträgen
Angebote, die der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätitung dienen
Weiterbildungen, in denen Inhalt, Methoden oder Technologie von L. Ron Hubbard angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen Ihren Antrag mind. einen Tag vor Beginn der Weiterbildung online über das ESF-Förderportal.