Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erwerb/Nachholen des Abschlusses in einem Ausbildungsberuf
  • Erwerb des Abschlusses in einem Fortbildungsberuf oder Studium
  • Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschluss/-qualifikation
  • Erwerb eines Befähigungs-/Sachkundenachweises
  • Aktualisierung oder Erweiterung vorhandener Qualifikationen: berufliches Wissen / Fachkunde, soziale- und methodische Kompetenzen im Beruf

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt in den festgesetzten Grenzen:
    • Einzelveranlagung: bis 50.000 €
    • gemeinsame Veranlagung: bis 100.000 €
  • Sie können einen Antrag pro Kalenderjahr stellen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max. 50% der nachgewiesenen Weiterbildungskosten
  • Förderhöhe: max. 500 € pro Bildungsscheck

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Führerschein für PKW oder Motorrad
  • berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht
  • individuelle (Einzel-)Coachings bzw. individuelle Beratung
  • Besuch von Kongressen, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträgen
  • Angebote, die der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätitung dienen
  • Weiterbildungen, in denen Inhalt, Methoden oder Technologie von L. Ron Hubbard angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag mind. einen Tag vor Beginn der Weiterbildung online über das ESF-Förderportal.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Weitere Förderangebote

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)

Kombination von Zuschüssen (50%) und Darlehen (50%)

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Zuschüsse bis zu 3.045 € p.a. für max. 3 Jahre für Teilnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten