Deutschlandstipendium

  • Zuschüsse von 300 € pro Monat für mind. 2 Semester und max. die Regelstudienzeit
  • Für Studierende und Studienanfänger
  • Fördert Studierende mit erstklassigen Noten, gesellschaftlichem Engagement und besonderen persönlichen Leistungen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Studierende
  • Studienanfänger

Was wird gefördert?

Der Zuschuss fördert besonders begabte und leistungsstarke Studierende an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Ihr Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Berücksichtigt werden:

  • erstklassige Noten
  • gesellschaftliches Engagement
  • besondere persönliche Leistungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere:

  • schulische und Studienleistungen
  • Engagement in Vereinen, Politik oder Kirche
  • Erziehung eigener Kinder, Pflege von Angehörigen, Mithilfe im elterlichen Betrieb
  • Bewältigung von besonderen biografischen Hindernissen

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: mind. zwei Semester und max. die Regelstudienzeit
  • Förderhöhe: 300 € pro Monat

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag direkt an Ihre Hochschule. Die beteiligten Hochschulen, die das Deutschlandstipendium anbieten, finden Sie in Internet.

Für die Durchführung des Stipendiums ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuständig.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 05/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt