Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)

  • Zuschüsse von 80% der Bemessungsgrundlage, für die Arbeiten der EDV-Servicestelle 100%
  • Für Trägervereine von Biologischen Stationen
  • Fördert Maßnahmen der Verbesserung der Natur- und Umweltbedingungen
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • Trägervereine von Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen; d. h. anerkannte Naturschutzvereinigungen oder eingetragene Vereine, an denen diese beteiligt sind

Was wird gefördert?

Den Zuschuss erhalten Trägervereine von Biologischen Stationen für Verbesserungsmaßnahmen von Natur- und Umweltbedingungen.

Mitfinanziert werden:

  • Betreuung von Schutzgebieten
  • Vertragsnaturschutz
  • Artenschutz
  • wissenschaftliche und beratende Aufgaben
  • Naturschutzbildung

Außerdem können gefördert werden:

  • Sonderanschaffungen
  • Arbeiten der EDV-Servicestelle, die der Datenübertragung zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und zu anderen Landesbehörden dienen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Trägerverein verfolgt gemeinnützige Zwecke.
  • Sie erstellen einen Arbeits- und Maßnahmenplan und stimmen diesen mit den zuständigen Stellen ab.
  • Der Trägerverein gewährleistet die fachgerechte Erfüllung der Aufgaben.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Wie wird gefördert

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% der Bemessungsgrundlage, für die Arbeiten der EDV-Servicestelle 100%
  • Förderhöhe: Bemessungsgrundlage errechnet sich aus Anzahl der Stunden und einem Stundensatz von 79,39 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung i.d.R. nicht mit anderen öffentlichen Mittel kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag stellen Sie auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.

Sie müssen Ihren Antrag bis zum 15.10. für das Folgejahr einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-0

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Tel.: 0 5231 71-0

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Tel.: 0 211 475-0

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Tel.: 0 221 147-0

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48143 Münster

Tel.: 0 251 411-0

Weitere Förderangebote

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Zuschüsse abhängig von der Art des Vorhabens und vom Antragsteller

Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)

Zuschüsse zwischen 50 und 100% der förderfähigen Ausgaben, für kleinere Maßnahmen bis 100.000 € pauschalierte Landesmittel möglich

Naturschutzgroßprojekte

Zuschüsse bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben

Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Zuschüsse abhängig von Art der Maßnahme