Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Den Zuschuss erhalten Trägervereine von Biologischen Stationen für Verbesserungsmaßnahmen von Natur- und Umweltbedingungen.
Mitfinanziert werden:
Außerdem können gefördert werden:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können die Förderung i.d.R. nicht mit anderen öffentlichen Mittel kombinieren.
Ihren Antrag stellen Sie auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.
Sie müssen Ihren Antrag bis zum 15.10. für das Folgejahr einreichen.
Grundlage der Förderung:
Übrigens: Biologische Stationen und Naturparke in Nordrhein-Westfalen, die besonders von den erheblich gestiegenen Energiepreisen in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, können eine Billigkeitsleistung zum Ausgleich von Mehrausgaben bei den Energiekosten erhalten, die durch die Energiekrise trotz Gas-, Wärme- und Strompreisbremse verursacht wurden. Anträge sind bis zum 30.09.2023 an die Dezernate 51 der Bezirksregierungen (Höhere Naturschutzbehörden) zu richten.
Weitere Informationen zum Programm:
Die Anschriften der Bezirksregierungen finden Sie im Internet.
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