Eurostars

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, max. 500.000 €
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert zivile Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen
  • in Verbindung mit den KMU: Forschungseinrichtungen und Hochschulen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für zivile Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Eurostars ist ein themenoffenes Förderprogramm.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An den Forschungsprojekten beteiligen sich mind. 2 Kooperationspartner aus 2 verschiedenen Teilnehmerstaaten. Hauptbeteiligter ist ein forschungsaktives KMU aus einem der Teilnehmerstaaten.
  • Mindestens 50% der FuE-Gesamtkosten des Vorhabens werden von KMU aufgebracht. Die Beteiligung der Projektpartner ist ausgewogen, d.h. kein Teilnehmer bzw. Teilnehmerstaat darf mehr als 70% der Gesamtkosten tragen.
  • Das Produkt oder Verfahren soll innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Vorhabens Marktreife erlangen.
  • Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe:
    • für KMU bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • für die deutschen Teilnehmer in einem Eurostars-Projekt: max. 500.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag online beim EUREKA Sekretariat.

Wichtig: Sie können den Antrag jederzeit stellen.

Es finden regelmäßig 2 Begutachtungsrunden pro Jahr statt. Die Stichtage finden Sie im Internet.

Vor Antragstellung sollten Sie mit dem Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) in Verbindung treten.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseiten des Projektträgers: Eurostars

Kontakt