Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.
Es ist erforderlich, dass sich die Immobilie in Ihrem Eigentum befindet.
Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) beantragen, durch die
Sonstige Instandsetzungen sind förderfähig, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
Durch die Förderung entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen.
Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Beginn einwilligen.
Bei der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen die geförderten Gebäude anschließend mindestens die technischen Anforderungen an den BEG-Standard Effizienzhaus 100 erfüllen. Für Einzelmaßnahmen, Baudenkmäler oder Gebäude im Geltungsbereich Denkmalbereichssatzung gibt es abweichende Anforderungen.
Jeweils zusätzlich weitere 5 Prozentpunkte bei:
→ insgesamt bis zu 55 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe A) bzw. 45 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe B) möglich
Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der laufende Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.
Die monatliche Miete nach Modernisierung wird durch die Förderung begrenzt. Die Höhe der Miete ist abhängig von dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde).
Mietobergrenze je Quadratmeter Wohnfläche
Mietniveau |
Einkommensgruppe A |
Einkommensgruppe B |
Mietniveau 1 - 3 |
6,50 € |
7,55 € |
Mietniveau 4 |
7,25 € |
8,40 € |
Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster |
7,85 € |
9,00 € |
Sie können die Miete um 2% für jedes Jahr nach Erteilung der Förderzusage erhöhen.
Bei einer energetischen Modernisierung kann die Mietobergrenze um das Einfache der Energiekostenersparnis, in Abhängigkeit des Effizienzhaus-Standards, überschritten werden – zwischen höchstens 0,60 €/m² Wohnfläche bei BEG-Standard „Effizienzhaus 100“ und 1,00 €/m² Wohnfläche bei Erreichen des Netto-Null-Standards.
Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen können Sie der Nummer 4.3.2 der FRL öff Wohnen NRW 2024 entnehmen.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpersonen bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
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