Mietwohnraumförderung - Modernisierung

  • Zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen wahlweise für 25 oder 30 Jahre
  • Für natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
  • Fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 55% des Darlehens
  • Fördergeber: Land; NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.

Es ist erforderlich, dass sich die Immobilie in Ihrem Eigentum befindet.

Was wird gefördert?

Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) beantragen, durch die

  • der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes),
  • Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
  • Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
  • das Wohnumfeld aufgewertet wird,
  • Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.

Sonstige Instandsetzungen sind förderfähig, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.

Durch die Förderung entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen.

Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Beginn einwilligen.

Bei der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen die geförderten Gebäude anschließend mindestens die technischen Anforderungen an den BEG-Standard Effizienzhaus 100 erfüllen. Für Einzelmaßnahmen, Baudenkmäler oder Gebäude im Geltungsbereich Denkmalbereichssatzung gibt es abweichende Anforderungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100%
  • Höchstbetrag: 220.000 €
  • Mindestbetrag: 5.000 €
  • Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung)
  • Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zweckbindung
  • Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a.
  • Tilgung: 2% p.a.
  • Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren möglich
  • Tilgungsnachlass: 25% des Förderdarlehens (Einkommensgruppe A), 15% des Förderdarlehens (Einkommensgruppe B)

   Jeweils zusätzlich weitere 5 Prozentpunkte bei:

  • Erreichen des BEG-Standards „Effizienzhaus 85“
  • Erreichen des BEG-Standards „Effizienzhaus 70“
  • Erreichen des BEG-Standards „Effizienzhaus 55“
  • Deckung des Endenergiebedarfs für die Wärmeversorgung (Brauchwasser und Heizung) vollständig durch im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte, erneuerbare Energie (Netto-Null-Standard)
  • ausschließlicher Verwendung ökologischer (nicht mineralölbasierter) Dämmstoffe
  • 30-jähriger Mietpreis- und Belegungsbindung

→ insgesamt bis zu 55 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe A) bzw. 45 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe B) möglich

  • 50% bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder für Pflegebedürftige (Pflegegrad)

Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.

  • Auszahlung: 100%
    • 20% nach Vorlage aller Unterlagen gemäß Auszahlungsverzeichnis
    • 30% bei Maßnahmenbeginn
    • 30% bei Fertigstellung der Maßnahmen
    • 20% nach abschließender Prüfung des Kostennachweises
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Grundbuchliche Sicherung: in Höhe des Darlehensbetrages (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig.
  • Mietpreis- und Belegungsbindung: 25  oder 30 Jahre (=Zeitraum der Zinsbindung)

Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der laufende Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.

Mietobergrenze

Die monatliche Miete nach Modernisierung wird durch die Förderung begrenzt. Die Höhe der Miete ist abhängig von dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde).

Mietobergrenze je Quadratmeter Wohnfläche

Mietniveau

 Einkommensgruppe A

 Einkommensgruppe B

Mietniveau 1 - 3

6,50 €

7,55 €

Mietniveau 4

7,25 €

8,40 €

Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster

7,85 €

9,00 €

Sie können die Miete um 2% für jedes Jahr nach Erteilung der Förderzusage erhöhen.

Bei einer energetischen Modernisierung kann die Mietobergrenze um das Einfache der Energiekostenersparnis, in Abhängigkeit des Effizienzhaus-Standards, überschritten werden  – zwischen höchstens 0,60 €/m² Wohnfläche bei BEG-Standard „Effizienzhaus 100“ und 1,00 €/m² Wohnfläche bei Erreichen des Netto-Null-Standards.

 Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen können Sie der Nummer 4.3.2 der FRL öff Wohnen NRW 2024 entnehmen. 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

Hinweis: Die richtigen Ansprechpersonen bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten: