Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben zwischen 10.000 € und 1,2 Mio. €
  • Für landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und KMU
  • Fördert Investitionen in Wirtschaftsgüter zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erschließungs- und Stallbaumaßnahmen
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die

  • mehr als 25% ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften,
  • die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder
  • als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie die folgenden investiven Maßnahmen finanzieren:

  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
  • Investitionen in Bewässerungsanlagen bei mind. 15% Wassereinsparung
  • Investitionen in Frostschutzberegnungsanlagen für Sonderkulturen
  • Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware
  • Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien sowie den Erwerb von Patenten und Lizenzen
  • Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse

Übrigens: Ergänzend können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Junglandwirtezuschuss sowie Zuschüsse zur Finanzierung von Erschließungskosten erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie tätigen Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über die beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes verfügen und dass das Unternehmen und das Investitionskonzept wirtschaftlich sind.
  • Sie stellen sicher, dass geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung, Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre und EDV-Ausstattungen 3 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet und nicht veräußert werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
    • für Investitionen von Junglandwirten (bis höchstens 40 Jahre) zusätzlich 10% des förderungsfähigen Investitionsvolumens, max. 20.000 €
  • Förderhöhe:
    • mind. 20.000 €
    • max. 1,2 Mio. € Investitionsvolumen, kann in der Förderperiode 2023–2027 nur einmal ausgenutzt werden

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen wie z.B. der Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren, Pflanzrechten oder Pflanzen sowie Ersatzinvestitionen, Maschinen und Geräte für die Innen- und Außenwirtschaft sowie laufende Betriebsausgaben
  • Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude
  • Landankauf
  • der Erwerb von gebrauchten Gegenständen sowie das Mieten, Pachten oder Leasen von Gegenständen
  • Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende Einrichtungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen
  • Vorhaben von Unternehmen,
    • an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25% des Eigenkapitals beteiligt ist
    • in Schwierigkeiten
    • die einer Rückforderungsanordnung der Kommission nicht Folge geleistet haben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreis.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

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