Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände), die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund und Sportfachverband) sind.
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten, um in die Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu investieren.
Das Darlehen können Sie für folgende Maßnahmen verwenden:
Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzung hergerichtet werden
Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung von vorhandenen Anlagen
Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
Folgende Kosten können finanziert werden:
Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und ggf. Abbruchmaßnahmen
Baukosten
Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
Kosten der Erstausstattung
Planungskosten
Kosten für den Erwerb einer Sportanlage
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Sportstätte dient einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck.
Sie informieren die zuständige Gemeinde bzw. den Gemeindeverband über das Vorhaben.
Wie wird gefördert?
Förderart: Annuitäten- und Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeiten:
zwischen 3 und 30 Jahren. Sie kann flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden.
max. 15 Jahre für Kunstrasenplätze
Zinssatz: bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit. Bei Darlehen mit mehr als 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz für die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit festgeschrieben. Nach Ablauf dieser 10 Jahre wird unter Zugrundelegung des gegebenenfalls geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit ein neuer Zinssatz festgelegt, jedoch maximal für weitere 10 Jahre.
Tilgung:
vierteljährlich nachträglich zum Quartalsultimo.
Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss
Abruffrist: 12 Monate
Konditionen
Konditionenauswahl vom 31. Juli 2026
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
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Weitere Vorteile
Eine 80%ige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank erleichtert den Darlehenszugang.
Bei Darlehen bis 200.000 € wird in der Regel eine Haftungsfreistellung 100% gewährt.
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Dies gilt nicht für Mittel, die direkt oder indirekt auf das KfW-Programm Erneuerbare Energien (Standard und Premium) oder den „ERP-Förderkredit KMU“ zurückgreifen.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Kunstrasenplätze und jeglichen anderen Sportflächen (Tennis- und Reitplätzen etc.) mit ungebundenen Kunststoffbestandteilen (Granulatfüllung o.ä.), chemisch behandelten Naturstoffen (z.B. gegerbten Lederresten oder Kork) und synthetischen Zuschlagsstoffen (z.B. Teppichbodenschnitzel und/oder Vliese und Fasern)
Neubaumaßnahmen, energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf) als primärer Energieträger betrieben werden
Nachhaltigkeit
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANKgeben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen) dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Dieses Förderprogramm ist aufgrund seiner geltenden Programmbedingungen als sozial nachhaltig eingestuft.
Weiterführende Informationen zur Definition und Klassifizierung ökologisch sowie sozial nachhaltiger Finanzierungen sind im Abschnitt „Förderstrategie“ unseres Nachhaltigkeitsportals hinterlegt.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Sie dürfen pro Vorhaben nur einen Antrag auf ein Darlehen aus diesem Programm stellen.
Übrigens: Über die zu fördernden Projekte berät der Arbeitsausschuss „Sportstättenfinanzierungsprogramm“. Er setzt sich aus Vertretern der Landesregierung, des Landessportbundes und der NRW.BANK zusammen. Gegebenenfalls wird zu einzelnen Maßnahmen eine gutachterliche Fachstellungnahme eingeholt.
Weitere Informationen
Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.
Service-Center
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