Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände), die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund und Sportfachverband) sind.
Sie können ein Darlehen erhalten, um in die Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu investieren.
Das Darlehen können Sie für folgende Maßnahmen verwenden:
Folgende Kosten können finanziert werden:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Auswahl: Alle
| LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung | Sollzins in % | (Effektivzins in %) | Gültig seit: |
---|---|---|---|
| 5 | 1 | 5Ratendarlehen Laufzeit: 5 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 5 Jahr(e), Ratendarlehen | 2,92(2,95) Sollzins 2,92, Effektivzins 2,95 | 01.10.2024 |
| 10 | 1 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 2,92(2,95) Sollzins 2,92, Effektivzins 2,95 | 01.10.2024 |
| 15 | 1 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 2,92(2,95) Sollzins 2,92, Effektivzins 2,95 | 01.10.2024 |
| 20 | 1 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 2,92(2,95) Sollzins 2,92, Effektivzins 2,95 | 01.10.2024 |
| 30 | 3 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 2,92(2,95) Sollzins 2,92, Effektivzins 2,95 | 01.10.2024 |
Programm des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auswahl: Alle
| LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung | Sollzins in % | (Effektivzins in %) | Gültig seit: |
---|---|---|---|
| 5 | 1 | 5Ratendarlehen Laufzeit: 5 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 5 Jahr(e), Ratendarlehen | 3,58(3,63) Sollzins 3,58, Effektivzins 3,63 | 28.05.2024 |
| 10 | 1 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 3,58(3,63) Sollzins 3,58, Effektivzins 3,63 | 28.05.2024 |
| 15 | 1 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 3,58(3,63) Sollzins 3,58, Effektivzins 3,63 | 28.05.2024 |
| 20 | 1 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 3,58(3,63) Sollzins 3,58, Effektivzins 3,63 | 28.05.2024 |
| 30 | 3 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 3,58(3,63) Sollzins 3,58, Effektivzins 3,63 | 28.05.2024 |
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Eine 80%ige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank erleichtert den Darlehenszugang.
Bei Darlehen bis 200.000 € wird in der Regel eine Haftungsfreistellung 100% gewährt.
Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Dies gilt nicht für Mittel, die direkt oder indirekt auf das KfW-Programm Erneuerbare Energien (Standard und Premium) oder den „ERP-Förderkredit KMU“ zurückgreifen.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Sie dürfen pro Vorhaben nur einen Antrag auf ein Darlehen aus diesem Programm stellen.
Übrigens: Über die zu fördernden Projekte berät der Arbeitsausschuss „Sportstättenfinanzierungsprogramm“. Er setzt sich aus Vertretern der Landesregierung, des Landessportbundes und der NRW.BANK zusammen. Gegebenenfalls wird zu einzelnen Maßnahmen eine gutachterliche Fachstellungnahme eingeholt.
Die Förderung ist eine Gemeinschaftsaktion mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der KfW Bankengruppe. Das Programm wird aus Mitteln des KfW-Programms IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen refinanziert.
Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.
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