Eingliederungszuschüsse
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Zuschüsse bis 50% des förderfähigen Arbeitsentgelts, für behinderte oder schwerbehinderte Menschen bis 70%
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Für Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen
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Fördert die Eingliederung von schwer vermittelbaren Menschen
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Fördergeber: Bund