NRW.BANK.Moderne Schule

  • Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Für kommunale Schulträger und kommunale Schulzweckverbände
  • Finanziert Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Schulträger in Nordrhein-Westfalen
  • kommunale Schulzweckverbände in Nordrhein-Westfalen (mit KSA-Risikogewicht von null gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der EU-Verordnung Nummer 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen [Capital Requirements Regulation])

Was wird gefördert?

Mit dem Darlehen können Sie alle Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen finanzieren.

Grundstücke, die notwendiger Bestandteil Ihres Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden.

Ebenfalls können Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage mitfinanziert werden, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verwenden das Darlehen für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive der Haushaltsreste des Vorjahres) oder entsprechend einer Kreditermächtigung und vorhabensbezogen.
  • Eine Darlehensaufstockung kommt nur in Betracht, wenn Sie das Vorhaben noch nicht abgeschlossen haben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Finanzierungsanteil:
    • Darlehen bis 2 Mio. €: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm NRW.BANK.Moderne Schule
    • Darlehen über 2 Mio. €: max. 50% der förderfähigen Investitionskosten über NRW.BANK.Moderne Schule, 50% über NRW.BANK.Kommunal Invest Plus
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller
  • Laufzeiten:
    • 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • 20 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
    • 30 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen während der Zinsbindung nicht möglich
  • Leistungstermine (Zins und Tilgung):
    • jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Sicherheiten: die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,39, Effektivzins 2,4118.03.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,40, Effektivzins 2,4218.03.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,41, Effektivzins 2,4318.03.2024
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So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Mittel aus den Programmen NRW.BANK.Moderne Schule und NRW.BANK.Kommunal Invest sowie IKK-Investitionskredit Kommunen der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Kredit dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen in Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen
  • Leasingvorhaben
  • Liquiditätskredite
  • Eigenkapitalausstattung
  • denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien und die relevanten Sektorleitlinien sind unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" oder unter "Links" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK.

Weitere Informationen

Die NRW.BANK verbilligt zusätzlich die ohnehin schon günstigen Konditionen des IKK-Investitionskredit Kommunen der KfW, der als Refinanzierungsbasis dient.

Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen