Mit NRW.BANK.Kommunal erhalten Kommunen und andere kommunalkreditfähige Antragsteller eine passgenaue und flexible Finanzierung, die sich genau am jeweiligen Vorhaben orientiert.
Laufzeiten und Zinsbindungen von 5 bis 30 Jahren sowie optionale Tilgungsfreijahre von 0 bis zu 5 Jahren geben Ihnen Planungssicherheit und finanziellen Spielraum.
Über Förderfenster werden Darlehen für besonders relevante Zukunftsthemen zusätzlich attraktiver gestaltet – zum Programmstart insbesondere für Bildung und Klimaschutz.
Dank volldigitaler Antragsprozesse und der Möglichkeit, mehrere Vorhaben in einem Antrag zu bündeln, wird der Aufwand reduziert und Bürokratie abgebaut. Die digitale Abwicklung und das Monitoring erfolgen bequem über das Kommunenportal.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
kommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen,
rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen,
Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen finanziert.
Beispielsweise:
Maßnahmen der allgemeinen Verwaltung
Neubau und Sanierung von Verwaltungsgebäuden
Maßnahmen zur Sicherung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung (bspw. Feuerwehr und Polizei
Verkehrsinfrastrukturprojekte
Abwasserentsorgung
Wasserversorgung
Stärkung der sozialen Infrastruktur
Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Stadt- und Dorfentwicklung, unter anderem auch touristische Infrastruktur
Maßnahmen der Wissenschaft-, Technik- und Kulturpflege
Modernisierung und Bau regionaler Sportstätten
Sonstige Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur
darunter Planungskosten rückwirkend für maximal 3 Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand eines aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind.
Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft vom Antragsteller zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege) finanziert werden.
Darüber hinaus fördert die NRW.BANK Investitionen in den nachfolgenden Bereichen mit einem gesonderten Impuls:
Maßnahmen zur Förderung klimaneutraler Energie, u. a. durch Nutzung von kommunal erzeugtem Eigenstrom
Maßnahmen zugunsten klimaneutraler Liegenschaften
Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
Klimagerechte Städtebaumaßnahmen
Maßnahmen zur Resilienz gegen Folgen des Klimawandels
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie verwenden das Darlehen für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive der Haushaltsreste des Vorjahres) oder entsprechend einer Kreditermächtigung und vorhabenbezogen.
Sie halten die vorhabenbezogene Zweckbindungsfrist ein.
Wie wird gefördert?
Förderart: Darlehen
Finanzierungsanteil: Bis zu 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten
Mindest-/Höchstbetrag: nicht festgelegt
Laufzeiten: zwischen 5 bis 30 Jahre, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden
Zinssatz: Zinsbindungen ab 5 bis zu 30 Jahren sind möglich
Tilgung:
in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 5 Jahre)
außerplanmäßige Tilgungen während der Zinsbindung nicht möglich
Leistungstermine (Zins und Tilgung):
jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: keine
Abruffrist: 12 Monate
So können Sie die Förderung kombinieren
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Investitionen in Betriebsmittel
geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter
reine Kapitalanlagen
Eigenkapitalausstattung
Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben sowie Zinsanpassungen
Investitionen in Miet- und Pachtobjekte
Bauland zu Veräußerungszwecken
Beihilferechtlich kritische Sektoren, in der eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, u. a.:
Abfallwirtschaft
Miet- oder Pachtobjekte
Energieerzeugung
Breitband
Bei der Förderung der oben genannten Bereiche behält sich die NRW.BANK eine Prüfung des Einzelfalls vor.
Nachhaltigkeit
Dieverbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Wie erfolgt die Antragstellung?
Direktverfahren
Anträge können Sie direkt in unserem Kommunenportal stellen:
Alternativ stellen Sie den Antrag auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK per Mail.
Weitere Informationen
Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z. B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.