Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)

  • Zuschüsse zwischen 25% und 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von Art der Maßnahme, Bonus für KMU möglich
  • Für natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland
  • Fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in Deutschland haben

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen
  • Steigerung der Innovationsfähigkeit
  • Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers
  • Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An der Durchführung Ihres Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Sie weisen grundsätzlich eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nach.
  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten.
  • Es besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Sie führen das Vorhaben und die Ergebnisverwertung überwiegend in Deutschland durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Durchführbarkeitsstudien: max. 50%
    • industrielle Forschung: max. 50%
    • experimentelle Entwicklung: max. 25% der förderfähigen Kosten
  • Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU besteht eine Bonusregelung, die zu einer höheren Förderquote führen kann (20% bei kleinen Unternehmen, 10% bei mittleren Unternehmen).

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Informationen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Aktuelle Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen liegen derzeit nicht vor.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Stand 04/2024

Geltungsdauer: 30.06.2030

Weitere Informationen zum Programm:

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