Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) (Rahmenprogramm)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert international wegweisende Forschungsvorhaben zum Klima- und Ressourcenschutz sowie zur Gesellschafts- und Wirtschaftsentwicklung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für international wegweisende Forschungsvorhaben zum Klima- und Ressourcenschutz sowie Gesellschafts- und Wirtschaftsentwicklung, um den Wandel zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Das Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die FONA-Strategie für die Jahre 2021 bis 2025 ausgearbeitet. Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in 8 Handlungsfeldern innerhalb der folgenden 3 strategischen Ziele finanzieren:

  • Klimaziele erreichen
    • Handlungsfeld 1: Treibhausgase vermeiden und mindern (Mitigation)
    • Handlungsfeld 2: Anpassungsfähigkeit und Risikovorsorge verbessern (Adaptation)
    • Handlungsfeld 3: Wissen für wirksame Klimapolitik
  • Lebensräume und natürliche Ressourcen erforschen, schützen, nutzen
    • Handlungsfeld 4: Erhalt der Artenvielfalt und Lebensräume
    • Handlungsfeld 5: Natürliche Ressourcen sichern (Wasser, Böden)
    • Handlungsfeld 6: Kreislaufwirtschaft – Rohstoffe effizient nutzen, Abfall vermeiden
  • Gesellschaft und Wirtschaft weiterentwickeln – gut leben im ganzen Land
    • Handlungsfeld 7: Gesellschaft gemeinsam gestalten – Zusammenhalt stärken
    • Handlungsfeld 8: Regionen innovativ gestalten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Das Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Informationen erhalten Sie auch bei den Projektträgern:

  • Projektträger Jülich (PtJ)
  • Projektträger im DLR
  • Projektträger Karlsruhe (PTKA-PFT)

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 10/2023
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 03/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt