Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, insbesondere Start-ups und KMU
  • Hochschulen
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in der Agrarwirtschaft sowie anderen produzierenden Bereichen.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in den zwei folgenden Leitlinien finanzieren:

  • biologisches Wissen und fortschrittliche Technologien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges und klimaneutrales Wirtschaftssystem
  • Rohstoffbasis der Wirtschaft, die durch biogene Ressourcen nachhaltig und kreislauforientiert ausgerichtet werden soll

Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Das Programm hat Ziele auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen und in allen wirtschaftlichen Sektoren. Die sechs Hauptziele sind:

  • Bioökonomische Lösungen für die Nachhaltigkeitsagenda entwickeln
  • Potenziale der Bioökonomie innerhalb ökologischer Grenzen erkennen und erschließen
  • Biologisches Wissen erweitern und anwenden
  • Ressourcenbasis der Wirtschaft nachhaltig ausrichten
  • Deutschland zum führenden Innovationsstandort der Bioökonomie ausbauen
  • Gesellschaft einbinden, nationale und internationale Kooperationen intensivieren

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten; die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen i.d.R. bis zu 100% der entstehenden Ausgaben
    • Einzelheiten im Übrigen den Förderrichtlinien und Projektaufrufen zu entnehmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie reichen auf Grundlage der Bekanntmachungen Projektskizzen beim dort angegebenen Projektträger ein.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Stand 08/2025
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 12/2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Biotechnologie

52425 Jülich

Tel.: 0 2461 61-1668

Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes

beim Projektträger Jülich

Lützowstraße 109
10785 Berlin

Hotline (0800) 2623-008

VDI Technologiezentrum GmbH

VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Tel.: 0 211 6214-401

Weitere Förderangebote

Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Gesundheitsforschung (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Innovationsförderung des BMLEH (Rahmenprogramm)

Zuschüsse zwischen 25% und 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von Art der Maßnahme, Bonus für KMU möglich