Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

  • Zuschüsse abhängig von der Art des Vorhabens und vom Antragsteller
  • Für natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Fördert Vorhaben zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur im besiedelten und unbesiedelten Bereich
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz oder in der Landschaftspflege.

Gefördert werden Maßnahmen, die mit neuen und erprobten Technologien und Verfahren dazu beitragen, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder ermöglicht die Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich, die sonst nicht oder nur erheblich verzögert durchgeführt würden.
  • Ihr Projekt soll Modellcharakter für den Naturschutz haben. Es soll Wege aufzeigen, die zur Nachahmung anregen oder vergleichbare Vorhaben optimieren können.
  • Das Vorhaben ist über seine regionale Wirkung hinaus für den Naturschutz in Deutschland von Bedeutung. Ein besonderes Bundesinteresse ist gegeben.
  • Ihr Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
  • Wenn Sie ein Vorhaben planen, das aufgrund gesetzlicher Auflagen Umweltbelastungen verringern soll, müssen Sie
    • die festgelegten Anforderungen zum Schutz der Umwelt erheblich überschreiten oder
    • durch ein neues Verfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren zu einer nachhaltigen Kosteneinsparung oder sonstigen erheblichen Vorteilen beiteagen.
  • Ihr Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von der Art des Vorhabens und Antragsteller

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • die Bundesländer

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie reichen die Projektskizze oder den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:  

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