Aktuelle Hinweise

Unser neues Programm NRW.BANK.Impuls KI ist auf große Nachfrage gestoßen, was uns sehr freut. 

Da bereits zahlreiche Anträge bei uns eingegangen sind, ist das Portal derzeit geschlossen. Eine weitere Antragstellung ist leider aktuell nicht möglich. 

Bereits im Portal angelegte Antragsentwürfe können ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Alle notwendigen Fragen und Antworten zu dem Förderprogramm finden Sie in den FAQ

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK fördert Vorhaben, mit denen Unternehmen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen vorbereiten. Gefördert werden konzeptionelle Beratungsleistungen (Modul A) sowie der Test von KI-Systemen (Modul B) für einen konkreten Anwendungsfall.

Förderfähige Beratungsinhalte in Modul A sind:

  • Identifikation unternehmensspezifischer Anwendungsfelder und die Erarbeitung von Zielen zur Anwendung von KI
  • Definition und Priorisierung konkreter Anwendungsfälle unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen
  • Strukturen und Prozesse für ein effizientes Management von KI
  • Strukturen und Prozesse für den verantwortungsvollen Einsatz von KI

In Modul B werden die Erstellung einer Testversion und die Durchführung des Tests des KI-Systems gefördert. Mit dem Test soll geprüft werden, ob die zu testenden KI-Systeme den angestrebten Nutzen erreichen und Anforderungen der KMU erfüllen.

Gefördert werden insbesondere die Ausgaben für externe Beratungs- und Testdienstleistungen. In Modul B sind zudem in geringem Umfang auch Ausgaben für Softwarelizenzen, Miete für Hardware und Ausgaben für den Zugang zu Testinfrastrukturen förderfähig.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben hat einen klaren Fokus auf eine beabsichtigte Anwendung von KI im Unternehmen und lässt sich einem der Module zuordnen.
  • Die Durchführung eines Vorhabens sollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.
  • Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen und wird auch bis Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen.
  • Eine Förderung nach dieser Richtline kann innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren höchstens zweimal durch dasselbe KMU in Anspruch genommen werden.

Weitere Details können Sie der Richtlinie NRW.BANK.Impuls KI und der FAQ mit häufig gestellten Fragen und Antworten entnehmen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • max. 25.000 € innerhalb von 2 Jahren
    • Bagatellgrenze: 5.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag digital über unser Kundenportal. 

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

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Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Antworten auf häufige Fragen zum Programm finden Sie in den

FAQ

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen der NRW.BANK (ANBest-NRW.BANK).

Hinweis: Gerne können Sie für eine individuelle Beratung vor der Antragstellung die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren.

Service-Center 

Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.

Formulare und Merkblätter