

Teilnahmebedingungen
Sind Sie mit Ihrem Unternehmen eine Kandidatin oder ein Kandidat für den Umweltwirtschaftspreis.NRW? Dann sollten Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
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Ihr Unternehmen hat den Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen.
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Ihr Unternehmen leistet einen Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft NRW:
– Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
– Energieeffizienz und Energieeinsparung
– Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
– Umweltfreundliche Mobilität
– Wasserwirtschaft
– Minderungs- und Schutztechnologien
– Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
– Umweltfreundliche Landwirtschaft -
Ihr Wettbewerbsbeitrag (Produkt, Dienstleistung, Verfahren) ist erfolgreich am Markt eingeführt.
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Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens beträgt maximal 500 Millionen Euro (Konzern gesamt).
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Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind in Ihrem Unternehmen verankert und werden bei Ihren Produkten/Dienstleistungen berücksichtigt.
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Klima- und Umweltschutz, Anpassung an den Klimawandel, Innovationscharakter, wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlicher Nutzen sind grundlegende Themen Ihres Geschäftsmodells.
Für Fragen rund um den Wettbewerb steht Ihnen das Wettbewerbsbüro Umweltwirtschaftspreis.NRW unter info[@]umweltwirtschaftspreis[.]nrw oder unter 0201/43772-44 zur Verfügung.
Ablauf und Modalitäten des Wettbewerbs
- Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2026, 23:59 Uhr. Nach Bewerbungsschluss sichtet eine Fachjury Ihre Unterlagen. Sie erklären sich bereit, den Wettbewerbsbeitrag Ihres Unternehmens im Falle einer Nominierung im Rahmen der Jurysitzung am 11. September 2026 in der NRW.BANK zu präsentieren. Sollte es im Wettbewerbsverlauf notwendig sein, behalten sich die Initiatoren vor, eine außerordentliche Jurysitzung einzuberufen. Sie werden in diesem Fall umgehend informiert.
- Sie sind im Falle einer Prämierung bereit, sich und Ihr Unternehmen bei der Preisverleihung am 18. November 2026 auf dem 10. SUMMIT Umweltwirtschaft.NRW im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu präsentieren sowie für Pressetermine zur Verfügung zu stehen. Falls es im Wettbewerbsverlauf notwendig werden sollte den Termin der Preisverleihung zu ändern, werden Sie umgehend informiert.
Preisgelder und De-minimis-Beihilfe
- Das Umweltministerium NRW und die NRW.BANK vergeben ein Gesamtpreisgeld von 60.000 Euro, verteilt auf drei Gewinner-Unternehmen: 1. Platz 30.000 Euro, 2. Platz 20.000 Euro und 3. Platz 10.000 Euro.
Die Preisgelder gelten als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831. - Vor Auszahlung müssen Sie eine Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen in den letzten drei Steuerjahren abgeben, um sicherzustellen, dass der zulässige Höchstbetrag von 300.000 Euro nicht überschritten wird.
- Sie müssen im Bewerbungsbogen bestätigen, dass Sie den Punkt „e-minimis-Beihilfe“ gelesen und akzeptiert haben.
Verwendung Ihrer Daten
- Ihre Kontaktdaten, die Unternehmensidee und ggf. beigefügte Fotos werden dem Umweltministerium NRW und der NRW.BANK, der Jury, den durchführenden Agenturen und der Presse für Berichterstattungen und/oder Nennungen, sowie auf der Wettbewerbs-Website (www.nrwbank.de/umweltwirtschaftspreis) zur Verfügung gestellt bzw. im Zusammenhang mit dem Wettbewerb veröffentlicht.
- Auch nach Durchführung des Wettbewerbs können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministerium NRW und der NRW.BANK Sie kontaktierten und Hinweise auf besondere Fördermöglichkeiten geben oder Sie zu Veranstaltungen rund um das Thema Umweltwirtschaft und/oder Förderung einladen, soweit Sie im Bewerbungsbogen hierzu einwilligen.
Datenschutzinformation
- Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs vom Umweltministerium NRW und der NRW.BANK verarbeitet. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, ausgenommen an Dienstleister, die im Auftrag des Umweltministeriums NRW und der NRW.BANK tätig sind.
- Weitere Hinweise, insbesondere zu Ihren Rechten, finden Sie in der Datenschutzerklärung der NRW.BANK.
Sonstige Wettbewerbsbedingungen
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Die Initiatoren behalten sich vor, Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, wenn diese gegen geltendes Recht oder gegen gesellschaftlich festgelegte moralische, ethische oder soziale Werte verstoßen. Diskriminierung jeglicher Art führt zu einem Ausschluss aus dem Wettbewerb.
- Die Angaben im Bewerbungsbogen müssen vollständig, richtig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein. Eine unrichtige Angabe kann zum Ausschluss führen. Die Angaben werden von allen Beteiligten vertraulich behandelt.
- Die Veranstalter behalten sich vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

