Die NRW.BANK ist gesetzlich verpflichtet, Leistungen an ihre Kundinnen und Kunden den Finanzbehörden zu melden, die möglicherweise steuerrelevant sind (zum Beispiel Tilgungsnachlässe und Zuschüsse). 

Für die Meldung benötigen wir Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer. Diese finden Sie in der Regel auf Ihren Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Ihrem Einkommensteuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Bitte beachten: Tragen Sie die Partnernummer (10-stellig beginnend mit 99...) und die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer ohne Leerzeichen oder andere Trennzeichen ein. 

 

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