Wer wird gefördert?

  • junge Gemeinwohlunternehmen als Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Als junges innovatives Unternehmen mit einem gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell können Sie einen Zuschuss erhalten, um Ihre organisatorischen und strukturellen Grundlagen so zu gestalten, dass Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen langfristig und nachhaltig im Markt positionieren können.

Gefördert werden Ausgaben in folgenden Bereichen:

  • Entwicklung, Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstleistungsprototypen
  • externe Beratungsleistungen
  • Coaching- und Qualifizierungsleistungen
  • Softwarelizenzen und digitale Lösungen
  • Marktstudien, Analysen und Gutachten
  • Agentur- und Kreativleistungen
  • IT- und Implementierungsdienstleistungen
  • externe Finanz- und Bewertungsleistungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Gründung Ihres Unternehmens liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück.
  • Ihr Unternehmen hat noch keine Gewinne ausgeschüttet bzw. bei ihm wurden noch keine Gewinne entnommen.
  • Ihr Unternehmen hat weder die Tätigkeit eines anderen Unternehmens noch ein anderes Unternehmen übernommen.
  • Ihr Unternehmen gilt als Social Enterprise (Gemeinwohlunternehmen):
    • Das gemeinwohlorientierte Ziel stellt Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit dar. Diese äußert sich in einem hohen Maß an sozialer Innovation.
    • Sie investieren Ihre Gewinne größtenteils wieder, um das gemeinwohlorientierte Ziel zu erreichen.
    • Ihre Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse basieren auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung oder sind auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet.
  • Ihr Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien der EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW.
  • Sie lassen sich durch einen Coach mit Erfahrungen im Bereich Start-up-Coaching begleiten.
  • Für geförderte materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gilt eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 100.000 €
  • Förderumfang: 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 15.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bis spätestens 31.03.2027 bei der Innovationsförderagentur NRW.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Innovationsförderagentur NRW

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Tel.: 0 2461 61-9572