Deutscher Filmförderfonds (DFFF)

  • Zuschüsse bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. 5 bzw. 25 Mio. € pro Film
  • Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung
  • Fördert die Herstellung von Filmen, die für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland
  • Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung mit Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz und Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Herstellung eines Films oder eines Teilwerks eines Films erhalten, der für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet ist.

Gefördert werden Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erfüllen die ökologischen Standards bei der Herstellung des Films.
  • Für Hersteller:
    • Die Gesamtherstellungskosten betragen mind.:
      • 1 Mio. € bei Spielfilmen
      • 200.000 € bei Dokumentarfilmen
      • 2 Mio. € bei Animationsfilmen
    • Bei internationalen Koproduktionen werden  mind. 25% der gesamten Herstellungskosten tatsächlich in Deutschland ausgegeben und der deutsche Finanzierungsanteil beträgt mind. 20%.
  • Für Produktionsdienstleister:
    • Es handelt sich um einen Spielfilm oder einen Animationsfilm, der  in Deutschland im Kino aufgeführt werden soll.
    • Der Hersteller hat sich zur Einhaltung der Sperrfristen verpflichtet.
    • Die Gesamtherstellungskosten des Films betragen mind. 20 Mio. €. Die beim Dienstleister in Auftrag gegebenen deutschen Herstellungskosten liegen bei mind. 8 Mio. €.
    • Haben Projekte den kulturellen Eigenschaftstest für Animationsfilme zu erfüllen, müssen die deutschen Herstellungskosten 2 Mio. € betragen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe:
    • für Hersteller grundsätzlich bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. jedoch 5 Mio. € pro Film
    • für Produktionsdienstleister grundsätzlich bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. jedoch 25 Mio. € pro Film

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag per E-Mail bei der Filmförderungsanstalt (FFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag in der Regel mind. 6 Wochen vor Drehbeginn bzw. mind. 6 Wochen vor Beginn der den Auftrag ausführenden Arbeiten stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinien der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom 01.01.2025, Stand 03/2025
  • Informationen der FFA, Stand 08/2025

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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