Energetische Sanierung kommunaler Gebäude (REVIER.GESTALTEN)

  • Zuschuss von mind. 100.000 €, je nach Maßnahme
  • Für Kommunen des Rheinischen Reviers
  • Fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • Kommunen des Rheinischen Reviers

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für nicht investive und investive Maßnahmen zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude. 
Folgende Gebäude können z.B. energetisch saniert werden:

  • Rathäuser und Kreishäuser
  • Bauhöfe und Feuerwachen
  • Gebäude von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
  • Kindertagesstätten
  • kulturelle Einrichtungen
  • Bibliotheken
  • Sporthallen
  • Hallenschwimmbäder
  • Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder
  • Pflegeheime und Tagesstätten für hilfsbedürftige Personen

Die Förderung erfolgt in 2 Fördersträngen:

Förderstrang 1: ganzheitliche energetische Sanierungsmaßnahmen

  • Energiekonzepte
  • Planungsleistungen
  • investive Vorhaben:
    • Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
    • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
    • Einbau und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
    • Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude
    • Schwimmbadtechnik sowie Maßnahmen, die den Wasserverbrauch reduzieren, für Sport- und Heilbäder
    • Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen
    • Einbau und Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    • Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude
    • Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems
    • Energieeffiziente (digitale) Bühnen- und Veranstaltungstechnik bei kulturell genutzten Gebäuden

Förderstrang 2: Kombination von Einzelmaßnahmen, die in Summe zur Niedertemperatur-Readiness führen

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Zu fördernde nicht investive Maßnahmen sind der investiven Maßnahme vorgelagert und unmittelbar zuzurechnen.
  • Das zu sanierende Gebäude fällt in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Die energetischen Sanierungsmaßnahmen führen zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs des Gebäudes von mindestens 50% im Vergleich zum Ist-Zustand.
  • Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Energiekonzept erstellt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Bagatellgrenze: 100.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Gebäude, die für wirtschaftliche Tätigkeiten i.S.d. europäischen Beihilferechts genutzt werden
  • Personalkosten
  • Neubauten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 37.

Sie müssen Ihren Antrag so rechtzeitig stellen, dass das Vorhaben bis zum 31.12.2029 abgeschlossen werden kann.

Weitere Informationen

Grundlag der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Weitere Förderangebote