Energetische Sanierung kommunaler Gebäude (REVIER.GESTALTEN)
Zuschuss von mind. 100.000 €, je nach Maßnahme
Für Kommunen des Rheinischen Reviers
Fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Kommunen des Rheinischen Reviers
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für nicht investive und investive Maßnahmen zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude. Folgende Gebäude können z.B. energetisch saniert werden:
Rathäuser und Kreishäuser
Bauhöfe und Feuerwachen
Gebäude von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
Kindertagesstätten
kulturelle Einrichtungen
Bibliotheken
Sporthallen
Hallenschwimmbäder
Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder
Pflegeheime und Tagesstätten für hilfsbedürftige Personen
Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
Einbau und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude
Schwimmbadtechnik sowie Maßnahmen, die den Wasserverbrauch reduzieren, für Sport- und Heilbäder
Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen
Einbau und Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude
Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems
Energieeffiziente (digitale) Bühnen- und Veranstaltungstechnik bei kulturell genutzten Gebäuden
Förderstrang 2: Kombination von Einzelmaßnahmen, die in Summe zur Niedertemperatur-Readiness führen
Dämmung der Gebäudehülle
Anlagentechnik (außer Heizung)
Anlagen zur Wärmeerzeugung
Heizungsoptimierung
Fachplanung und Baubegleitung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Zu fördernde nicht investive Maßnahmen sind der investiven Maßnahme vorgelagert und unmittelbar zuzurechnen.
Das zu sanierende Gebäude fällt in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes.
Die energetischen Sanierungsmaßnahmen führen zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs des Gebäudes von mindestens 50% im Vergleich zum Ist-Zustand.
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Energiekonzept erstellt.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Bagatellgrenze: 100.000 €
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Gebäude, die für wirtschaftliche Tätigkeiten i.S.d. europäischen Beihilferechts genutzt werden
Personalkosten
Neubauten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen Ihren Antrag bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 37.
Sie müssen Ihren Antrag so rechtzeitig stellen, dass das Vorhaben bis zum 31.12.2029 abgeschlossen werden kann.