Zuschüsse in Abhängigkeit zur Größe der Waldfläche
Für natürliche oder juristische Personen sowie Forstbetriebsgemeinschaften, die Waldflächen bewirtschaften
Fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaschutz- und Biodiversitätsleistung von Waldflächen
Fördergeber: Bund
Aktuelle Hinweise
Laut Informationen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. ist eine Antragstellung derzeit nicht möglich.
Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts, einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss für Maßnahmen, die zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen Ihres Waldes schaffen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie bewirtschaften eine förderfähige Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Ihre Waldfläche bindet innerhalb des Bindungszeitraums nachweislich zusätzlichen Kohlenstoff und weist eine verbesserte Biodiversität auf.
Ihre Maßnahmen gehen über bestehende gesetzliche Anforderungen und forstliche Zertifizierungen hinaus.
Sie erfüllen folgende Förderkriterien des Fördermoduls A kumulativ auf der gesamten Betriebsfläche:
Baumartenwahl
Verjüngung
Waldinnenklima
Bodenzustand
Totholz
Habitatbäume
Wasserrückhaltung
Fremdstofffreiheit
natürliche Waldentwicklung
Sie erfüllen folgende Förderkriterien des Fördermoduls B fakultativ und einzeln wählbar auf Teilflächen der gesamten Betriebsfläche:
natürliche Waldentwicklung in alten Wäldern
Totholz auf Kalamitätsflächen
Sie halten die Zweckbindungsfrist von 10 Jahren für Fördermodul A (natürliche Waldentwicklung 20 Jahre) und 20 Jahren für Fördermodul B ein.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: abhängig von Förderfläche und Vorförderung
Bagatellgrenze: 300 €
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können eine Förderung aus Fördermodul A kombinieren mit einer Förderung auf Teilflächen im Fördermodul B, wobei diese Teilflächen von der gesamten Förderfläche A subtrahiert wird.
Sie können eine Förderung aus Fördermodul B kombinieren mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement, wobei die bereits geförderte Teilfläche von der gesamten Förderfläche subtrahiert wird.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Flächen der Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkultur
Flächen, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen eines Ökopunkteprogrammes vorgenommen werden
Flächen, deren Bewirtschaftung aufgrund rechtlicher Vorschriften dauerhaft untersagt ist
Flächen, die Ihnen zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind
Flächen, die bereits mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für eine natürliche Waldentwicklung oder einen Nutzungsverzicht gefördert wurden
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen Ihren Antrag an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).