Förderung forstlicher Dienstleistungen

  • Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben (Waldgenossenschaften 90%)
  • Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften
  • Fördert Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind bzw. deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist
  • Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz

Was wird gefördert?

Waldbesitzende können eine Unterstützung erhalten bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben mitfinanzieren, die nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden:

  • Wirtschaftsplanung
  • biologische Produktion
  • technische Produktion
  • Förderung der Biodiversität im Wald

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Forstfläche liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Es liegt ein Forsteinrichtungswerk vor, dessen Gültigkeitsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
  • Die Betreuungsdienstleistungen werden durch fachkundiges Personal erbracht.
  • Sie müssen sicherstellen, dass das Personal unparteiisch ist und bei ihm kein Interessenkonflikt besteht.
  • Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse:
    • Die Betreuungsleistungen entsprechen den satzungsgemäßen Aufgaben des Zusammenschlusses.
    • Bei mind. der Hälfte der Mitglieder beträgt die Mitgliedsfläche des einzelnen Waldbesitzenden im Zusammenschluss max. 25 Hektar.
    • Mindestens 80% der Mitgliedsfläche ist nach einem anerkannten Wald-Zertifizierungssystem (PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbar) zertifiziert.
    • Der Flächenanteil des Privatwaldes am Zusammenschluss beträgt mind. 40%.
  • Für Waldgenossenschaften:
    • Die zu fördernden Betreuungsleistungen entsprechen den Bewirtschaftungsgrundsätzen des Gemeinschaftswaldgesetzes.
    • Die Waldgenossenschaft ist nach einem anerkannten Wald-Zertifizierungssystem (PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbar) zertifiziert.
    • Es liegt ein genehmigter Betriebsplan oder ein genehmigtes Betriebsgutachten vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: Höchstbetrag wird von Oberster Forstbehörde festgelegt 
  • Förderumfang: berücksichtigt werden max. 500 Hektar je Mitglied
    • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: 80% der förderfähigen Ausgaben
    • Waldgenossenschaften: 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 2.500 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag über das Online-Portal wald.web.nrw.de beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt