Förderrichtlinie KlimaWildnis

  • Zuschuss bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
  • Für Gebietskörperschaften und von diesen beauftragte Zweckverbände und Organisationen, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen
  • Fördert Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz, insbesondere kleinere Flächen mit eigendynamischer Entwicklung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften und von diesen beauftragte Zweckverbände und Organisationen
  • weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen

mit Sitz bzw. Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den Wildnisfonds ergänzende Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz. Unterstützt werden  insbesondere die Entwicklung und Sicherung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung in Deutschland.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Ankauf von geeigneten Flächen mit einer Mindestgröße von 50 Hektar
  • Ankauf von mind. 100-jährigen Laubwaldflächen, Waldflächen mit langer Habitatkontinuität, außerdem Flächen in Seen, Mooren und Auen sowie an Küsten mit einer Mindestgröße von 25 Hektar
  • Ankauf von kleineren Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von geeigneten Flächen, die dauerhaft für die eigendynamische Entwicklung gesichert sind
  • in Einzelfällen Erwerb von Flächen, die als Tauschflächen für Arrondierungs- oder Erweiterungsflächen im obigen Sinne verwendet werden sollen
  • in begründeten Einzelfällen der Ankauf des Nutzungsrechts oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht auf Flächen der öffentlichen Hand
  • Vorhaben, die im Vorfeld und in der Durchführungsphase die Entstehung von Wildnisflächen unterstützen (Einsatz von je einer KlimaWildnisBotschafterin bzw. einem KlimaWildnisBotschafter)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die zu fördernde Fläche ist bis zu 1.000 Hektar groß, Auen, Küsten und Moorflächen bis zu 500 Hektar.
  • Die Förderung des Grunderwerbs ist auf den Verkehrswert der Fläche begrenzt.
  • Ausgleichszahlungen dürfen den Verkehrswert der Fläche nicht überschreiten.
  • Sie belegen die Notwendigkeit der Höhe der Ausgaben für einen Flächenkauf grundsätzlich durch ein aktuelles Gutachten einer/eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Gutachterin/Gutachters.
  • Sie tragen die dauerhafte Verantwortung für Folgeverpflichtungen und Folgekosten.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 95%, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100%, der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
  • Förderdauer: i.d.R. 2 Jahre, für Personalausgaben max. 3 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Die Kumulierung mit Drittmitteln oder Förderungen Dritter ist möglich, wenn eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel erfolgt und beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen der/des Antragstellenden dienen
  • Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin).

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt