Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen)
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Zuschuss in Höhe von 2.000 €
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Für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen
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Fördert Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft
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Fördergeber: Land NRW