Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen)

  • Zuschuss in Höhe von 2.000 €
  • Für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen
  • Fördert Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts
  • Vereine
  • Stiftungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft und die damit im Zusammenhang stehende Beauftragung von Dritten zur Unterstützung von konkreten Natur- und Artenschutzmaßnahmen.

Folgende Maßnahmen werden unterstützt:

  • konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen
  • Publikationen und Veranstaltungen zu Themen des praktischen Naturschutzes sowie Informationstafeln
  • andere Vorhaben, die einen Beitrag zum Schutz der Natur leisten bzw. Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen das Vorhaben im Land Nordrhein-Westfalen durch.
  • Sie schließen das Vorhaben bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres ab.
  • Sie nehmen für das Vorhaben keine andere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch.
  • Sie können pro Jahr eine Förderung für eine Maßnahme erhalten. Eine Doppelförderung ist auszuschließen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: 2.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag online beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Jahr 2025 konnten Sie Ihren Antrag in der Zeit vom 03.02. bis 30.09.2025 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

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