Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU
  • landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen (KMU)
  • gewerbliche Maschinenringe (KMU)
  • Zusammenschlüsse von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • anerkannte Naturschutzvereinigungen

mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Investitionen in Maschinen und Geräte, deren Einsatz die Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöht.

Gefördert werden folgende Investitionen (siehe Positivliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank – LR):

  • Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden
  • Arbeitsgeräte für bodenschonenden Ackerbau
  • Arbeitsgeräte zur bodenschonenden Bodenbearbeitung bei Sonder- und Raumkulturen
  • Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung
  • Arbeitsgeräte für organische Düngung, insb. in hängigem Gelände
  • Geräte zur insektenschonenden Grünlandernte
  • abschreibungsfähige Lizenzen sowie Software

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Gründung des Unternehmens bzw. der Naturschutzvereinigung ist vor mind. 2 Jahren erfolgt.
  • Sie setzen den Fördergegenstand ausschließlich innerhalb des Bundesgebiets ein.
  • Sie nutzen die Fördergegenstände nur innerhalb Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Naturschutzvereinigung. Bei gewerblichen Maschinenringen und Zusammenschlüssen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion umfasst dies auch die Unternehmen ihrer Mitglieder.
  • Sie weisen den Fördergegenstand im Verzeichnis Ihres Anlagevermögens aus.
  • Sie investieren erst nach Bewilligung der Zuwendung.
  • Sie halten die Zweckbindungsfristen ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 65% der förderfähigen Investitionssumme
  • Förderhöhe: bis zu 500.000 € (max. Investitionssumme)
  • Bagatellgrenze: 7.500 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nur mit anderen Programmkrediten der LR kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • unbare Eigenleistungen
  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen
  • Anordnung beruht, einschließlich Investitionen zur Erfüllung geltender Unionsnormen
  • Maßnahmen von Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25% des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt
  • Ersatzinvestitionen von landwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und gewerblichen Maschinenringen
  • Wartung und Instandhaltung von Maschinen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der LR. Die LR führt vor der Antragstellung ein oder mehrere Interessenbekundungsverfahren durch.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie  vom 17.07.2024
  • Informationen der LR, Stand 08/2026
  • Merkblatt der LR, Stand 22.07.2024

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main

Tel.: 0 69 2107-700

Weitere Förderangebote

Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

Zuschüsse von 25 bis 1.620 € pro Hektar förderfähiger Anbaufläche

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Zuschüsse oder Bürgschaften, abhängig von Art und Umfang der Maßnahme