Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“)

  • Zuschuss in Höhe von 15.000 bis 35.000 €
  • Für Kleinstunternehmen bis 3 Jahre nach Gründung
  • Fördert die Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • nicht börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt

Was wird gefördert?

Sie können im Rahmen der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW einen Zuschuss erhalten für die Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts.

Die Förderung wird für digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren gewährt, die aus Software bestehen und und ggf.  auch Hardwarekomponenten enthalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen ist ein Startup. Das heißt:
    • Sie haben noch keine Gewinne ausgeschüttet.
    • Ihre Tätigkeit ist nicht der Übernahme eines anderen Unternehmens entsprungen (Ausnahme: der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10% des Umsatzes aus, den Sie im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt haben).
    • Sie haben kein anderes Unternehmen übernommen bzw. sind nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen (Ausnahme: der Umsatz des übernommenen Unternehmens macht weniger als 10% Ihres Unternehmens im Geschäftsjahr vor der Übernahme aus).
  • Ihr Unternehmenssitz liegt in Nordrhein-Westfalen und wird dort über die gesamte Dauer des Vorhabens aufrechterhalten.
  • Ihre Neuentwicklung ist neuartig oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert und lässt einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmal auf einem mind. regionalen Markt erwarten.
  • Sie weisen nach, dass Sie von einem qualifizierten Coach/einer qualifierten Coachin und einer qualifizierten Mentorin/einem qualifizierten Mentor bis zu 12 Monate beratend unterstützt werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 35.000 €
  • Förderumfang: bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 15.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ausgaben an nahestehenden Personen sowie verbundene Unternehmen, soweit sie einen maßgeblichen Einfluss auf das zuwendungsempfangende Start-up ausüben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei der Innovationsförderagentur NRW.

Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens zum 31.10.2026 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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