KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

  • Zuschüsse bis zu 50% für KMU und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU, bei Verbundprojekten auch für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und große Unternehmen
  • Fördert risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zu Rohstoffeffizienz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Wassermanagement
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • im Rahmen von Verbundprojekten auch
    • Hochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Gebietskörperschaften
    • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen

mit Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstiger Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Bereichen finanzieren:

  • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
    • Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren
    • integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining)
    • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (z.B. Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe)
    • effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe
    • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten
  • Nachhaltiges Wassermanagement
    • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser
    • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser
    • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie
    • effizientere Bewässerungstechnologien
    • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien
    • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer)

Die Förderung richtet sich insbesondere an KMU aus den Branchen Baugewerbe, Chemie- und Rohstoffindustrie, Wasserwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Textilwirtschaft, Umwelttechnik sowie Dienstleistungen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Einzel- oder Verbundvorhaben besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko, ist anwendungsnah, technologieübergreifend und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens kommt in erster Linie diesen zugute.
  • Ihr Vorhaben lässt eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen.
  • Sie beschreiben die erwarteten Wirkungen des Vorhabens für die Schonung natürlicher Ressourcen, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen Wasser und Rohstoffe und den Ausbau der Kreislaufwirtschaft.
  • Sie legen für Verbundprojekte eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vor.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 500.000 €
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Bonus für KMU möglich
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben
    • für Hochschulen und Universitätskliniken für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20%
  • Förderdauer: i.d.R. bis zu 2 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag beim Projektträger, der für Ihren Themenschwerpunkt zuständig ist:

  • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft: Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
  • nachhaltiges Wassermanagement: Projektträger Karlsruhe, Wassertechnologie (PTKA), Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Geltungsdauer: 31.12.2030

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