Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV

  • Zuschüsse, abhängig von der Maßnahme
  • Für Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
  • Fördert die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsverfahren
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind

Was wird gefördert?

Sie erhalten finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihre Produktionsverfahren umstellen auf eine klimafreundliche Produktion und einen Klimaschutzvertrag abschließen. Auf der Grundlage des Klimaschutzvertrages werden die Mehrkosten Ihres Unternehmens aus einer emissionsintensiven Branche ausgeglichen, die durch die Errichtung und den Betrieb von klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen.

Die Verträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Produkte Ihrer industriellen Tätigkeiten müssen eine äquivalente oder bessere Funktionalität im Vergleich zu Produkten der entsprechenden Referenzsysteme erbringen.
  • Ihr Vorhaben muss eine Mindestgröße der absoluten durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen im Referenzsystem aufweisen. Sie beträgt mind. 10 kt CO2-Äquivalente pro Kalenderjahr.
  • Im Förderaufruf von der Bewilligungsbehörde können weitere Voraussetzungen festgelegt werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von der Maßnahme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die Bewilligungsbehörde führt Gebotsverfahren durch. Diese werden durch Förderaufrufe eingeleitet.

Das BMWK behält sich vor, mit der Administration der Fördermaßnahme einen Projektträger zu beauftragen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2050

Weitere Informationen zum Programm:

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